Schlagwort: Zweckbindung

Bausparen: Neue Spielregeln zur Wohnungsbauprämie

Wohnungsbaupraemie Für viele Deutsche führt der Weg zum eigenen Haus immer noch über den guten alten Bausparvertrag. Das liegt sicher auch an der staatlichen Förderung durch die Wohnungsbauprämie. Ab 2009 dürfen geförderte Bausparguthaben jedoch nur noch für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Was diese Änderung für Ihren Bausparvertrag bedeutet, lesen Sie in unserem Text.
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Mit Bausparen und Wohn-Riester schneller zum Eigenheim

Mit Bausparen und Wohn-Riester schneller zum Eigenheim Die Eigenheim-Rente, auch unter dem Namen Wohn-Riester bekannt, ist beschlossene Sache. So kann rückwirkend zum 1. Januar 2008 der Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie gefördert werden. Für Bausparverträge hingegen, die mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden, soll es ab 2009 eine Zweckbindung geben. Was diese Änderungen konkret für das Bausparen bedeuten, erfahren Sie im folgenden Text.

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Zweckbindung

Aufgrund der gesetzlichen Definition der Geschäftstätigkeit von Bausparkassen darf ein Bauspardarlehen nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Des weiteren unterliegen vorübergehend nicht zuteilbare Beträge zum Schutze der Bausparer bestimmten Anlagevorschriften, d.h. die Bausparkassen können nicht beliebig über diese Mittel verfügen. So dürfen in nur begrenztem Umfang Vor- und Zwischenfinanzierungskredite aus diesen Mittel refinanziert werden.