In Deutschland finden die Menschen derzeit beste Bedingungen für den Erwerb eigener vier Wände vor. Nach den Berechnungen von LBS Research mussten Familien mit einem Kind für eine typische Finanzierung im Herbst 2010 nur noch 13 Prozent ihrer durchschnittlichen Einkommen aufwenden – nach 38 Prozent im Jahre 1994 und immerhin 21 Prozent vor acht Jahren.
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Schlagwort: Eigenheimzulage
Eigenheimzulage: Altersgrenze für Kinderzulage wieder heraufgesetzt
Gute Nachricht für Eltern, die für eine selbst genutzte Immobilie noch die Eigenheimzulage erhalten: Die Kinderzulage wird weiterhin bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Damit bleibt die ursprünglich vorgesehene Absenkung der Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr unberücksichtigt.
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Neue Gesetze 2009: Was die Bürger im neuen Jahr erwartet
Das alte Jahr geht zu Ende und der Blick richtet sich auf 2009: Was kommt auf die Bürger zu? Welche neuen Gesetze stehen an und welche Auswirkungen haben sie?
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Wohn-Riester: BHW Bausparkasse erwartet starkes Interesse
Die BHW Bausparkasse erwartet von der neuen Eigenheimrente – kurz Wohn-Riester – frischen Wind für den Wohnungsbau und die Diskussion um eine solide private Altersvorsorge.
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Immobilien-Tipp: Eigenheimzulage jetzt noch für Immobilie im EU-Ausland kassieren
Die Eigenheimzulage gibt es rückwirkend auch für einen Auslandswohnsitz. Möglich macht der späte Geldsegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
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Wohn-Riester und die ideale Form der Alterssicherung
POSTBANK STUDIE: „WOHN-RIESTER“ DRINGEND NÖTIG. Seit dem Wegfall der Eigenheimzulage Ende 2005 hat das Eigenheim als Form der Alterssicherung in den Augen der Deutschen deutlich an Attraktivität verloren.
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Eigenheimzulage
Seit dem 01.01.1996 wird auf Basis des Eigenheimzulagegesetzes die Bildung von selbstgenutzten Wohneigentum durch den Staat gefördert. Diese Förderung nennt sich Eigenheimzulage und ersetzt den früheren §10e EstG.
Die Eigenheimzulage wird nicht in Form einer Steuervergünstigung sondern als echte Zulage gewährt und ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Diese liegen für Ledige bei 160.000 DM und für Verheiratete bei 320.000 DM für die aufsummierten Jahreseinkünfte des Jahres der Antragstellung und des Vorjahres. Für jedes Kind wird dieser Betrag um 60.000 DM erhöht.
Die Eigenheimzulage wird für einen Zeitraum von 8 Jahren gezahlt und besteht aus der Grundförderung, dem Baukindergeld und der Ökozulage.
Der Grundförderbetrag beträgt pro Jahr bei Altbauten 2,5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten, maximal 2.500 DM und bei Neubauten 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten, maximal jedoch 5.000 DM. Die Höhe der Baukinderzulage beträgt pro Kind und Jahr 1.500 DM. Die Ökozulage erhält derjenige, der umweltschonend baut und kann jährlich bis zu 900 DM betragen. Allerdings wird die Ökozulage nicht mehr lange gewährt und kann nur noch bis zum 31.12.2001 beantragt werden.