Gute Nachricht für Eltern, die für eine selbst genutzte Immobilie noch die Eigenheimzulage erhalten: Die Kinderzulage wird weiterhin bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Damit bleibt die ursprünglich vorgesehene Absenkung der Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr unberücksichtigt.
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