Monatsarchiv: Februar 2005

Alterseinkünftegesetz: Sind Sie betroffen?

Das neue Alterseinkünftegesetz regelt die Besteuerung von Renten. Betroffen sind alle, sowohl die heutigen Rentner als auch alle zukünftigen. Die steuerliche Belastung für Neurentner wird von Jahr zu Jahr ansteigen – gleichzeitig wachsen aber auch die Vorteile für Arbeitnehmer.
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Rekordüberschuss der Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2004 nach Schätzungen einen Überschuss von vier Milliarden Euro erzielt. Das erklärte das Gesundheitsministerium am Freitag in Berlin. Ein Jahr zuvor hatten die Kassen noch ein Defizit von 2,9 Milliarden Euro.

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Teure Praxisgebühr

Die meisten Patienten haben sich an die Praxisgebühr von zehn Euro gewöhnt oder gehen seltener zum Arzt. Diejenigen, die sich bislang weigern die Gebühr zu entrichten, verursachen den Ärzten aber Kopfzerbrechen. Das Mahnverfahren ist unverhältnismäßig teuer.

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Investmentfonds im Depot am beliebtesten

Über 20.000 Euro hatten Privatpersonen in Deutschland im Jahr 2003 durchschnittlich in ihren Wertpapierdepots. 2002 waren es erst runde 17.500 Euro gewesen. Somit stieg das Depotvermögen 2003 um 15, 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Einen großen Teil trugen die steigenden Aktienkurse dazu bei. Am beliebtesten sind Investmentfonds inländischer Kapitalanlagegesellschaften, die mit 6.581 Euro einen Anteil von einem Drittel am Gesamtdepotwert erreichten. Auf dem zweiten Rang folgen Aktien inländischer Emittenten im Wert von 4.332 Euro. Ihr Wert schnellte auf ein Plus von 34 Prozent. Ein Jahr davor waren es erst 3.230 Euro gewesen. Die Bronzemedaille gebührt den festverzinslichen Wertpapieren inländischer Emittenten, die einen Wert von 4.183 Euro inne haben. Der Wertanteil von Aktien stieg um drei Prozent auf 27 Prozent, bei festverzinslichen Wertpapieren sank er um vier Prozent auf gesamt 25 Prozent.
Pressemitteilung der Postbank

Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen

Pressemitteilung der AOK
 
Kassen lehnen Kostenübernahme für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des BMGS ab – Entscheidungen der Selbstverwaltung werden systematisch untergraben(18.02.05). Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen halten es für völlig inakzeptabel, dass sie die Kosten für den Forschungs- und Entwicklungsauftrag, den das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) an die Fraunhofer Gesellschaft vergeben hat, jetzt im Nachhinein übernehmen sollen.
(18.02.05). Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen halten es für völlig inakzeptabel, dass sie die Kosten für den Forschungs- und Entwicklungsauftrag, den das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) an die Fraunhofer Gesellschaft vergeben hat, jetzt im Nachhinein übernehmen sollen.Dies jedenfalls sehen erste Überlegungen für einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Das Gesundheitsministerium habe den Forschungs- und Entwicklungsauftrag vergeben und den Selbstverwaltungsorganisationen zugesichert, dass diese Kosten vom BMGS bzw. Finanzministerium (BMF) übernommen würden.
Darüber hinaus befürchten die Spitzenverbände, dass sie auch noch weitere vom BMGS bereits durchgeführte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten nun im Nachhinein zu finanzieren hätten.
Noch problematischer sei zudem der Passus im Gesetzentwurf, wonach die gerade gegründete Betriebsgesellschaft gematik auch in Zukunft Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die das Ministerium in Auftrag gebe, zu finanzieren habe.
Damit werde die Regelungs- und Entscheidungskompetenz der gematik systematisch untergraben. Es bestehe zudem die große Gefahr, dass hier an dem wichtigen Projekt parallel gearbeitet werde. Dies mache es den Beteiligten unmöglich, die Verantwortung zu übernehmen, verzögere notwendige Entscheidungen und verursache zusätzliche Kosten.
Die Spitzenverbände warnen davor, die Möglichkeit der Beanstandung jedes einzelnen Gesellschafterbeschlusses innerhalb eines Monats in das Gesetz aufzunehmen. Dadurch würde das gesetzte Ziel einer besseren Handlungs- und Ent-scheidungsfähigkeit verfehlt. Aufgrund des gesetzlich eng vorgegebenen Zeitplans sei eine Wartefrist von einem Monat hinsichtlich sämtlicher Beschlüsse nicht akzeptabel.
Bisher steht dem BMGS die Möglichkeit zu, die Vereinbarungen insgesamt zu genehmigen und nicht einzelne Beschlüsse. Hier müsse der Gesetzentwurf dringend geändert werden, fordern die Spitzenverbände.
(Gemeinsame Pressemitteilung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen vom 18.02.05)

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz mit Tücken

Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland muss seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht finanzielle Absicherung. Von den gesetzlichen Rentenkassen können Sie nicht mehr viel erwarten, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde und es nur noch Erwerbsminderungsrente gibt.
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Steuerbescheid 2004 – Einspruch empfohlen

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) empfiehlt, gegen nahezu jeden Einkommensteuerbescheid 2004 Einspruch einzulegen. Steuerpflichtige können sich bei dem Einspruch auf eine Verfassungsbeschwerde gegenüber dem Ende 2003 verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetz berufen. Das Zustandekommen im Vermittlungsausschuss des Bundestages ist nach Meinung des BDL verfassungswidrig.

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