Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen

Pressemitteilung der AOK
 
Kassen lehnen Kostenübernahme für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des BMGS ab – Entscheidungen der Selbstverwaltung werden systematisch untergraben(18.02.05). Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen halten es für völlig inakzeptabel, dass sie die Kosten für den Forschungs- und Entwicklungsauftrag, den das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) an die Fraunhofer Gesellschaft vergeben hat, jetzt im Nachhinein übernehmen sollen.
(18.02.05). Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen halten es für völlig inakzeptabel, dass sie die Kosten für den Forschungs- und Entwicklungsauftrag, den das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) an die Fraunhofer Gesellschaft vergeben hat, jetzt im Nachhinein übernehmen sollen.Dies jedenfalls sehen erste Überlegungen für einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Das Gesundheitsministerium habe den Forschungs- und Entwicklungsauftrag vergeben und den Selbstverwaltungsorganisationen zugesichert, dass diese Kosten vom BMGS bzw. Finanzministerium (BMF) übernommen würden.
Darüber hinaus befürchten die Spitzenverbände, dass sie auch noch weitere vom BMGS bereits durchgeführte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten nun im Nachhinein zu finanzieren hätten.
Noch problematischer sei zudem der Passus im Gesetzentwurf, wonach die gerade gegründete Betriebsgesellschaft gematik auch in Zukunft Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die das Ministerium in Auftrag gebe, zu finanzieren habe.
Damit werde die Regelungs- und Entscheidungskompetenz der gematik systematisch untergraben. Es bestehe zudem die große Gefahr, dass hier an dem wichtigen Projekt parallel gearbeitet werde. Dies mache es den Beteiligten unmöglich, die Verantwortung zu übernehmen, verzögere notwendige Entscheidungen und verursache zusätzliche Kosten.
Die Spitzenverbände warnen davor, die Möglichkeit der Beanstandung jedes einzelnen Gesellschafterbeschlusses innerhalb eines Monats in das Gesetz aufzunehmen. Dadurch würde das gesetzte Ziel einer besseren Handlungs- und Ent-scheidungsfähigkeit verfehlt. Aufgrund des gesetzlich eng vorgegebenen Zeitplans sei eine Wartefrist von einem Monat hinsichtlich sämtlicher Beschlüsse nicht akzeptabel.
Bisher steht dem BMGS die Möglichkeit zu, die Vereinbarungen insgesamt zu genehmigen und nicht einzelne Beschlüsse. Hier müsse der Gesetzentwurf dringend geändert werden, fordern die Spitzenverbände.
(Gemeinsame Pressemitteilung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen vom 18.02.05)

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