Maßgeschneiderter Versicherungsschutz mit Tücken

Zuschläge und Ausschluss als Alternative

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Personen, die einen Schlaganfall hatten, bei denen Krebs diagnostiziert wurde oder die unter schwerem Rheuma leiden, werden durch die Versicherung von vornherein abgelehnt. Selbst psychiatrische Behandlungen, auch wenn sie schon Jahre zurückliegen und freiwillig vorgenommen wurden – können zu einem Ausschluss führen. Es kann sogar vorkommen, dass die Allerweltskrankheit Heuschnupfen ein Ausschlusskriterium darstellt.

Es gibt aber Alternativen zur kompletten Ablehnung. Wer eine schiefe Wirbelsäule oder Sportverletzungen an Knie oder Knöcheln hat, muss damit rechnen, dass diese Körperteile vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Führt also eine alte Knieverletzung zu einer Berufsversicherung, dann gäbe es in diesem Fall keine Rente.

Eine andere Möglichkeit ist, die Zahlung von Zuschlägen zu vereinbaren. Wenn Sie z.B. an einem erhöhten Cholesterinspiegel leiden oder in einem Beruf mit hohem Risiko arbeiten, kann es vorkommen, dass Sie nur einen Vertrag erhalten, wenn Sie zu Ihrem Zahlbeitrag einen extra Risikobeitrag bezahlen. Davon betroffen sind vor allem körperlich tätige Berufsgruppen. So zahlt ein Dachdecker bei der Schweizerischen Rentenanstalt einen Risikozuschlag von 60 Prozent – ebenso wie Lehrer, Köche oder Friseure. Noch teurer wird es für Bergbauarbeiter oder Reinigungspersonal. Diese müssen zusätzlich zu den Raten noch einen 80prozentigen Zuschuss bezahlen.

Wer aufgrund seines Gesundheitszustandes (Vorerkrankungen), seines Alters, seines Berufes, seines Hobbys oder eines anderen Ausschlusskriteriums keine BU-Versicherung angeboten bekommt, kann sich im Notfall auch anders absichern. Es besteht noch die Möglichkeit, eine

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
  • Dread-Disease-Versicherung oder eine
  • Unfallversicherung

abzuschließen. Allerdings können diese Ausweichlösungen nicht annähernd mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung konkurrieren.

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