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Die Varianten des Riester-Sparens

Riester-Altersvorsorgeprodukte werden zwar durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert, dennoch fällt bei den verschiedenen Möglichkeiten des Riester-Sparens die Auswahl schwer. Das Angebot reicht von Fondssparplänen mit hohem Aktienanteil über klassische Rentenversicherungen bis hin zu konservativen Banksparplänen mit fester Verzinsung und dem neuen Wohn-Riester.
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Unfallcheckliste, Bußgeldkatalog, Insassenunfallversicherung

Muss man bei einem Unfall immer die Polizei verständigen? Wie protokolliert man einen Unfall? In welche Schadensfreiheitsklasse wird man als Fahranfänger in der KFZ Versicherung eingestuft? Wie ändert sich die Einstufung bei einem Zweitwagen? Brauche ich eine Insassenunfallversicherung? Ist eine Personenkraftfahrtversicherung das gleiche wie eine KFZ-Versicherung? Fragen über Fragen! Die Antworten finden Sie hier.
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Autoversicherungen: Wechsel- und Kündigungsratgeber

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss jeder Autofahrer abschliessen. Trotzdem gibt es Gründe, eine bestehende Autoversicherung zu kündigen. Etwa, weil die Kfz-Versicherung zu teuer ist oder weil ein anderer Versicherer bestimmte Rabatte für das KFZ Auto bietet. Doch wie kommt man aus einem bestehenden KFZ Versicherung wieder heraus?
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Holen Sie sich Ihr Geld vom Staat zurück!

Nach Schätzungen des Bunds der Steuerzahler schenken die Deutschen dem Staat jedes Jahr rund 500 Millionen Euro.

Warum? Monat für Monat zahlen die Deutschen fleißig ihre Steuern. Den meisten Steuerzahlern wird dabei über das Jahr gerechnet deutlich zu viel abgezogen. Da viele Bundesbürger ihre Einkommensteuererklärung gar nicht abgeben, erhalten sie die zu viel gezahlten Steuern auch nicht zurück. Das ist ein Fehler!Allein mit der Abgabe einer Steuererklärung mit den üblichen Angaben zur Geltendmachung aller Werbungskosten und Pauschalbeträge sowie einigen individuellen Angaben erhält ein Privathaushalt jedes Jahr durchschnittlich 350 Euro vom Finanzamt zurück.

Schenken Sie dem Staat kein Geld und geben Sie Ihre Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt ab. Vielen scheint die Steuererklärung wie eine unüberwindbare Hürde. Dabei ist es gar nicht so schwer, wenn man sich eine Stunde Zeit nimmt und sich mit allen notwendigen Unterlagen (Lohnsteuerbescheinigung, Belege über Versicherungsbeiträge, Spendenquittungen, etc.) daran macht, seine Steuererklärung auszufüllen.

Größtes Hindernis: Für viele ist die jährliche Einkommensteuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln. Geht es Ihnen auch so? Dann ist unser kostenloser E-Mail-Kurs „Steuererklärung 2006″ genau das Richtige für Sie. Wir erklären Ihnen die notwendigen Grundbegriffe zur Steuererklärung und die wichtigsten Formulare, damit Sie Ihre Steuererklärung für 2006 erfolgreich bei Ihrem Finanzamt einreichen können.

Wenn Sie „Lohnsteuer kompakt 2007

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Bevor man mit der Bearbeitung seiner Einkommensteuererklärung beginnt, ist es wichtig zu wissen, ob man überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) und bezieht sich auf das Einkommen, das man im vergangenen Kalenderjahr (=Steuerjahr), dem sogenannten Veranlagungszeitraum bezogen hat.

Eine so genannte „unbeschränkte Steuerpflicht“ besteht dann, wenn man den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Dabei sind Arbeitnehmer nicht grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das müssen sie nur in bestimmten Fällen, beispielsweise, wenn im Veranlagungsjahr:

  • die Nebeneinkünfte, wie Renten- oder Vermietungseinkünfte, über 410 Euro lagen.
  • der Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war.
  • Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) über 410 Euro monatlich bezogen wurden.
  • beide Eheleute arbeiten und einer die Steuerklassen V oder VI hat.
  • das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatte.

Das sind die gängigsten Möglichkeiten. Doch auch wenn man keinen Arbeitslohn bezogen hat, kann es sein, dass eine Einkommensteuererklärung fällig wird. Etwa, wenn man andere Einkünfte – wie Miet- oder Zinseinnahmen – hatte.

Lohnt sich das Ausfüllen der Steuerformulare für jeden?

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, sollten Sie dies eventuell trotzdem machen. Warum? In vielen Fällen sind die Steuervorauszahlungen, die im Verlauf eines Jahres geleistet werden, deutlich höher als die tatsächliche Steuerschuld. Die gilt insbesondere dann, wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt wurde.

Von diesem Vorteil können profitieren vor allem Schüler und Studenten, die nur wenige Monate im Jahr gearbeitet haben und dafür Lohnsteuer bezahlt haben. Sie können sich meist die gesamten Steuerbeträge beim Finanzamt zurückholen. Aber auch den meisten anderen Steuerzahlern werden über das Jahr gerechnet zu hohe Steuerbeträge abgezogen.

Ist dies auch bei Ihnen der Fall, würden Sie eine Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Geben Sie allerdings keine Steuererklärung ab, ist das Geld verloren und der Finanzminister freut sich.

Es lohnt sich in den meisten Fällen eine Steuererklärung auszufüllen, da jeder Haushalt mit einer durchschnittlichen Steuererstattung von 350 Euro rechnen kann. Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu, lohnt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit, freiwillig eine Steuererklärung anzufertigen und sich die zu viel gezahlten Steuern erstatten zu lassen:

  1. Wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt wurde.
  2. Wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse IV eingetragen haben.
  3. Wenn Ihnen oder einem Ihrer Kinder ein Behinderten-Pauschbetrag zusteht.
  4. Wenn sich im Laufe des Jahres ihre Steuerklasse zu Ihren Gunsten geändert hat.
  5. Wenn Sie Eltern geworden sind und sich damit die Zahl der Kinderfreibeträge erhöht.
  6. Wenn Sie Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten bei Pendlern, Umzugskosten, Kosten aufgrund doppelter Haushaltsführung), Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge, Beiträge zur Riester-Rente oder Rürup-Rente) oder außergewöhnliche Belastungen (z.B. bei schwerer Krankheit) haben, für die kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.
  7. Wenn Sie erwarten, dass Sie einen Teil der einbehaltenen Kapitalertragssteuern (prüfen Sie die Zins- und Dividendenbescheinigung Ihrer Bank!) zurückbekommen.

Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich von „Lohnsteuer kompakt 2007Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Grundsätzlich gilt:

Das Steuererklärung auszufüllen, lohnt sich fast immer: Jeder Haushalt kann immerhin mit einer durchschnittlichen Steuererstattung von 350 Euro rechnen.

Nutzen Sie „Lohnsteuer kompakt 2007