Unfallcheckliste, Bußgeldkatalog, Insassenunfallversicherung

Rückstufung in der SF-Klasse

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Die Versicherung klärt zunächst, ob sie für den Schaden aufkommen muss. Haftet sie, macht sich das vermutlich in der nächsten Versicherungsrechnung bemerkbar, denn dann werden Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Damit verlieren Sie die prozentuale Besserstellung die Sie sich durch schadenfreie Jahre „erfahren“ haben. Ob es sich überhaupt lohnt, die Versicherung zahlen zu lassen, hängt von der Höhe des Schadens und Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab. Wenn die Prämiensteigerung höher ausfällt als die Regulierungssumme, begleichen Sie den Schaden besser selbst. Hierbei können Sie sich von Ihrer Versicherung ausrechnen lassen, welche Variante für Sie günstiger ist.

Einen Haftpflichtschaden, den Ihre Versicherung bereits übernommen hat, können Sie aber später noch selbst ausgleichen. Für die Rückerstattung der Summe haben Sie sechs Monate Zeit. Dieser so genannte Schadenrückkauf wird bei bestimmten Versicherern auch bei der Vollkasko-Versicherung angeboten.

Des Weiteren bieten einige Versicherungen für Versicherte mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse so genannte Rabattretter an. Im Schadenfall rutscht man zwar in eine tiefere Schadenfreiheitsklasse, man behält aber den bisherigen Rabatt.

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