Baugeld: Wenn es schnell gehen muss…

Bauspar-Zwischenfinanzierung

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Auch Bausparkassen geben Zwischenkredite heraus, die dann später mit dem zuteilungsreifen Bausparvertrag getilgt werden. Hierbei haben Sie einmal die Möglichkeit einen Zwischenkredit bis zur Höhe des schon vorhandenen Bausparguthabens aufzunehmen. Das ist relativ unproblematisch, da Sie der Bausparkasse eine entsprechende Sicherheit in Form des Guthabens vorweisen können.

Eine andere Möglichkeit ist, sich die gesamte Bausparsumme zwischenfinanzieren zu lassen. Allerdings verlangen die Bausparkassen, dass die Mindestansparsummen, je nach Tarif 40 oder 50%, angespart sind. Sollte das nicht der Fall sein, wird ein Vertrag zwischen Bausparer und Bausparkasse abgeschlossen, in dem sich der Bausparer verpflichtet, solange auf das Bausparguthaben einzuzahlen, bis diese Mindestansparsumme erreicht ist.

Zwischenkredite in Höhe des Bausparguthabens werden durch Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem Bausparvertrag gesichert. Zwischenkredite die auch das Darlehen mitfinanzieren, müssen durch einen entsprechenden Eintrag ins Grundbuch gesichert werden.

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