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Einstufung in die SF-Klassen

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Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele Jahre eine Person gefahren ist, ohne einen Schaden zu melden. Die schadenfreien Jahre bestimmen den Rabatt, den der Versicherte erhält. Jedes Jahr ohne Schaden bringt eine Höherstufung in der Liste der SF-Klassen, bis man schließlich nach 25 Jahren in der höchstmöglichen Rabattstufe angekommen ist. Dann zahlt man bei den meisten Anbietern nur noch 30 Prozent des Ausgangsbeitragssatzes. Ihre aktuelle SF-Klasse finden Sie in der letzten Beitragsrechnung Ihrer Versicherung. Bei einem Wechsel der Versicherung kann die SF-Klasse mitgenommen werden. Allerdings bedingt die gleiche SF-Klasse nicht zwingend den gleichen Rabatt.

Zweitwagen
Unabhängig davon, wie hoch die SF-Klasse des Erstwagens ist, werden Zweitwagen zunächst in SF ½, also zwischen 120 und 140 Prozent eingestuft. Von dieser Regelung gibt es aber Ausnahmen. So kann bei vielen Versicherungen der Zweitwagen in SF 2 beginnen. Diese Möglichkeit ist aber an verschiedene Bedingungen geknüpft, die zwischen den Anbietern variieren. Häufig muss auch das Erstfahrzeug beim entsprechenden Versicherer angemeldet sein, zudem ist der Nutzerkreis des Zweitwagens oft auf den Halter und dessen Lebenspartner eingeschränkt.

Fahranfänger
Fahranfänger beginnen in der Regel in SF 0, was einem Beitragssatz von bis zu 240 Prozent entspricht. Es gibt aber eine Möglichkeit, den hohen Eingangssatz zu umgehen, wenn das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern oder des Partners angemeldet wird. Die Versicherung stuft Zweitwagen normalerweise bei SF ½, also zwischen 120 und 140 Prozent ein. Der Fahranfänger ist dann zwar nicht von Beginn an als Halter eingetragen, kann aber trotzdem schon an der Höherstufung in den SF-Klassen arbeiten, denn er hat die Chance auf Rabattübertragung.

Rabattübertragung
Die meisten Versicherungen bieten die Möglichkeit der Rabattübertragung an. Dabei können Eltern oder Lebenspartner den Rabatt, der mit dem Zweitwagen „erfahren“ wurde, an den Neu-Versicherten abgeben. Doch Vorsicht: Wenn der Rabatt erst einmal abgetreten wurde, ist er auch wirklich weg. Schafft man sich ein weiteres Fahrzeug an, muss man mit diesem wieder bei SF ½ anfangen.

Die Rabattübertragung wird unterschiedlich streng gehandhabt. Manche Versicherer erlauben die Übertragung nur bei Verwandten ersten Grades und bei Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft leben, andere sind hierbei großzügiger. Unter Umständen muss man auch nachweisen, dass man den Wagen des Rabattgebers tatsächlich gefahren hat.

Eine Einschränkung ist allerdings bei allen Versicherern gleich: Der Rabattempfänger wird höchstens in die SF-Klasse eingestuft, die er auch selbst hätte erreichen können. Die Oma kann ihrem Enkel, der seit drei Jahren den Führerschein hat, also nicht SF 25 vererben, sondern nur SF 3.

Vertragsunterbrechung
Wird der Versicherungsvertrag unterbrochen, hat eine Unterbrechung von sechs Monaten keine Auswirkung auf die SF-Klasse. In der Regel wird die SF-Klasse im nächsten Versicherungsjahr weiter heraufgestuft – Schadenfreiheit vorausgesetzt. Dies gilt oftmals nicht für Fahranfänger, die ohne anrechenbare SF-Klasse fahren. Diese müssen im ersten Jahr mindestens sechs Monate unfallfrei und mit prämiengedeckten Versicherungsschutz fahren, um in die nächstgünstigste SF-Klasse zu kommen.

Nach einer Vertragspause von bis zu 7 Jahren steigt die SF-Klasse in der Regel nicht weiter an, aber bei den meisten Versicherern hat man auch keine Herabstufung zu befürchten. Man fährt also in der gleichen SF-Klasse weiter, bei der man aufgehört hat.

Dauert die Unterbrechung länger als sieben Jahre, verfällt bei den meisten Versicherern die SF-Klasse. Der Vertrag wird dann wie ein erstmalig abgeschlossener Vertrag behandelt. Man beginnt also wieder bei 0 oder 1/2, unabhängig davon, welchen Rabatt man früher bereits erzielt hatte.
Diese Regelung gilt jedoch nicht für alle Versicherer. Bei einigen Versicherern kann diese Frist kürzer oder länger ausfallen. Informieren Sie sich dazu in den Versicherungsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung.

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