Nur für Biker

Mit Saisonkennzeichen in den Winterschlaf

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Das Fahrvergnügen mit dem Motorrad hängt stark vom Wetter ab. Deshalb legen viele Motorradfahrer ihr Gefährt im Winter still und melden es bei der Zulassungsstelle ab, wobei jedes Mal Gebühren anfallen.

Wichtig zu wissen: Dauert die Pause weniger als sechs Monate, hat sie keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Bei der Wiederzulassung wird das Fahrzeug also automatisch in die nächste SF-Klasse eingestuft. Bei längeren Unterbrechungen ist die Handhabung unterschiedlich. Einige Gesellschaften erhalten die bestehende SF-Klasse bis zu mehreren Jahren, bei anderen wird man bereits nach einem Jahr zurückgestuft.

Um das Motorrad nicht jedes Mal bei Zulassungsstelle an- und abmelden zu müssen, ist die Nutzung von Saisonkennzeichen sinnvoll. Das Motorrad wird nur einmal zugelassen, der Versicherungsschutz besteht jeweils für den Zeitraum, in dem man fährt und Prämien zahlt. Das sind mindestens zwei, höchstens elf Monate pro Jahr. Der Zeitraum kann sich aber auch über den Jahreswechsel hinaus erstrecken. Die Saison ist im Fahrzeugschein, auf der Versicherungskarte auf dem Kennzeichen ersichtlich.

Versicherungsschutz mit Saisonkennzeichen
Ein Pluspunkt des Saisonkennzeichens ist der zum Teil bessere Versicherungsschutz. Denn die so genannte Ruheversicherung läuft beitragsfrei weiter und gewährt Versicherungsschutz, jedoch nur innerhalb des Raumes oder Garage in der das Motorrad abgestellt wurde oder auch auf einem umzäunten Abstellplatz.

Nicht nur wegen des Versicherungsschutzes sollte das Motorrad den Winterschlaf in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück verbringen. Denn solange das Fahrzeug nicht zugelassen ist, darf es nicht auf öffentlichen Straßen oder Wegen geparkt werden. Andernfalls drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg.

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