Autoversicherungen: Wechsel- und Kündigungsratgeber

Kündigung der Autoversicherung

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Die reguläre Kündigung des Vertrages ist jeweils zum Ende des Versicherungsjahrs möglich. Bei Kfz-Haftpflicht- und Kaskopolicen beginnt das Versicherungsjahr am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, das Schreiben muss also spätestens am 30. November bei der Versicherung eintreffen – dabei gilt nicht das Datum des Poststempels sondern das Eingangdatum bei der Versicherung. Grundsätzlich empfiehlt es sich daher, die Kündigung per Einschreiben zu senden. Auf den Kündigungsweg per Fax oder E-Mail sollten Sie sich nicht verlassen. Lassen Sie sich den Eingang der Kündigung auf jeden Fall schriftlich bestätigen, setzen Sie dafür am besten eine Frist von 14 Tagen. Vorsicht: Verpasst man den Kündigungstermin, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Für den Wechsel genügt ein formloses Schreiben. Gründe, warum Sie die Versicherung verlassen, müssen Sie nicht nennen. Wichtig ist aber die Angabe der Versicherungsnummer und des Kfz-Kennzeichens. Außerdem muss die Kündigung vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein. Am einfachsten wird es, wenn Sie unsere Musterkündigung nutzen.

Beim Versicherungswechsel braucht die Zulassungsstelle eine Deckungskarte (früher: Doppelkarte) von Ihrer neuen Versicherung. In der Regel sendet die neue Versicherung die Deckungskarte direkt an das zuständige Amt.

Kündigen Sie Ihre bisherige Police erst, wenn Sie die so genannte "Deckungszusage" des neuen Versicherers haben. Insbesondere bei Kaskoverträgen ist es nicht sicher, dass die neue Versicherung Sie zu den gewünschten Bedingungen aufnimmt. Bevor Sie nachher ohne Schutz dastehen, sollten Sie also für Klarheit sorgen.

In vielen Fällen steht Ihnen auch ein Sonderkündigungsrecht zu. Lesen auf der nächsten Seite, wann Sie es nutzen können.

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