Autoversicherungen: Wechsel- und Kündigungsratgeber

Wechsel bei Fahrzeugkauf

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Haben Sie sich ein neues Fahrzeug gekauft, können Sie die Kfz-Versicherung für das Fahrzeug immer bei der günstigsten Versicherungsgesellschaft abschließen. Es ist dabei völlig unerheblich, ob Sie bereits bei einer anderen Versicherung einen Vertrag für ein altes Fahrzeug hatten oder nicht.

Tipp: Erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines Fahrzeuges über eine Versicherung und die entstehenden Kosten. Für die An-/ Ummeldung des Fahrzeuges müssen Sie der Kfz-Zulassungsstelle Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug in Form einer Deckungskarte (Doppelkarte) nachweisen.

Sie können die Versicherung allerdings nicht wechseln, wenn sie das Fahrzeug z.B. aufgrund eines Umzugs in einem anderen Zulassungsbezirk anmelden.

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