Unfallcheckliste, Bußgeldkatalog, Insassenunfallversicherung

Retten Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt

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Ein kleiner Parkrempler mit dem Auto ist schnell passiert. Zum Glück hat man eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Schaden reguliert. Bagatellen können aber richtig ins Geld gehen, denn jede Schadenmeldung führt zu einer Rückstufung und höheren Versicherungsbeiträgen. Dabei ist die Höhe der Rückstufung unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens. Häufig lohnt es sich deshalb, den bereits regulierten Schaden nachträglich von der Versicherung zurückzukaufen. Als Faustregel gilt, dass Sie Schäden, die einen Wert von etwa 600 nicht überschreiten, lieber selbst begleichen sollten. Eine Absprache mit der Versicherung ist nicht erforderlich.

Dafür haben Versicherte sechs Monate ab abschließender Schadenregulierung Zeit. Die Rückstufung erfolgt immer erst zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, in der Regel ist das der 1. Januar. Wenn bereits eine Rückstufung zum Jahreswechsel erfolgt ist, werden die Beiträge nach dem Rückkauf verrechnet. Normalerweise gilt der Schadenrückkauf für die Haftpflichtversicherung. Einige Versicherungen bieten seit einigen Jahren auch für die Vollkaskoversicherung die Möglichkeit zum Rückkauf.

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