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Bußgeldkatalog

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Für alle Verkehrsteilnehmer gilt die Sorgfaltspflicht, dass kein anderer behindert, belästigt oder gar gefährdet oder geschädigt wird. Verstößt ein Verkehrsteilnehmer dagegen, muss er mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld rechnen. Als Verwarnungsgeld bezeichnet man dabei Geldstrafen bis zu einer Höhe von 35 Euro, was darüber liegt, gilt als Bußgeld. Bußgelder sind immer mit einem Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderkartei verbunden.

Tempolimitüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden jetzt wie folgt geahndet:

Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen

Falsches Parken und Halten
Die Grenze zwischen Parken und Halten ist klar definiert: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten anhält, der parkt. Bei unzulässigem Halten oder Parken wird ein Knöllchen über mindestens 10 Euro ausgestellt. Abhängig von der Schwere des Parkverstoßes kann es aber teurer werden. Das Blockieren von Feuerwehrzufahrten kostet zum Beispiel 35 Euro, wenn man dabei ein Rettungsfahrzeug beim Einsatz behindert, werden sogar 50 Euro fällig.

Rotlichtverstoß
Rotlichtvergehen werden mit einer Strafe von mindestens 50 Euro geahndet. Teurer wird es bei Gefährdung und Sachbeschädigung oder wenn die Rotphase schon länger als eine Sekunde andauerte. Dann ist man mit 125 Euro dabei, außerdem gibt es einen Monat Fahrverbot.

Abstand zu gering
Der Abstand zum Vordermann sollte mindestens die Hälfte des Tachowerts betragen. Wer näher auffährt, riskiert ein Verwarngeld von mindestens 25 Euro. Abhängig vom tatsächlichen Abstand und von der Geschwindigkeit kann sich das Bußgeld aber auf bis zu 250 Euro erhöhen. Dränglern drohen außerdem ein Fahrverbot von drei Monaten und bis zu vier Punkte in Flensburg.

Unzulässiges Überholen
Wer trotz Überholverbot überholt, muss mit mindestens 40 Euro Strafe rechnen. Auch Rechts-Überholer werden zur Kasse gebeten: sie zahlen innerorts 30, außerorts 50 Euro. Zu den 50 Euro kommen auch noch 3 Punkte hinzu.
Fehler beim Überholvorgang werden mit Verwarnungs- und Bußgeldern zwischen 20 und 50 Euro geahndet. Auch als Überholter muss man aufpassen, denn beschleunigen, während man überholt wird, kostet 30 Euro.

Anschnallpflicht missachtet
Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt kostet 30 Euro. Der gleiche Betrag wird fällig, wenn ein Kind nicht auf dem vorgeschriebenen Sitz transportiert wird. Ist ein Kind im Auto überhaupt nicht gesichert, zahlt man 40 Euro.

Alkohol am Steuer
Liegt der Alkoholgehalt im Blut zwischen 0,5 und 1,09 Promille, beträgt das Bußgeld mindestens 250 Euro. Hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Statt einer Geldbuße kann dann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden, außerdem droht ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten.

Telefonieren am Steuer
Während der Fahrt darf das Handy nur mit Freisprecheinrichtung genutzt werden. Ansonsten droht ein Verwarngeld von 40 Euro. Wer zum Telefonieren an den Straßenrand fährt, sollte hier den Motor ausschalten. Denn die 40 Euro werden auch beim Stopp mit laufendem Motor fällig.

    Übrigens: Wer nach einem festgestellten Verkehrsverstoß lange nichts von der Polizei hört, darf Hoffnung schöpfen: Liegen zwischen dem Vorfall und der ersten amtlichen Mitteilung mehr als drei Monate, gilt die Sache als verjährt. Allerdings sollte man sich nicht zu früh freuen, denn es gilt das Ausstellungsdatum des Briefes, nicht der Poststempel. Und was das Eintreiben von Bußgeldern angeht, arbeiten die Behörden in der Regel sorgfältig.
Zu schnell gefahren? Geknipst worden?

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