Maßgeschneiderter Versicherungsschutz mit Tücken

Vorsicht vor tückischen Gesundheitsfragen

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Eine typische Gesundheitsfrage, wie sie in vielen Versicherungsverträgen auftaucht: „Leiden Sie zur Zeit oder litten Sie in den letzten 10 Jahren an Krankheiten, Störungen oder Beschwerden?“

Gerade die Frage nach „Störungen“ lässt einen sehr breiten Spielraum. Zwar folgt auf diese Frage normalerweise eine ‚Spezifizierung‘, indem irgendwelche Beispiele genannt werden (z.B. Herzleiden, Gefäße, Bluthochdruck, Haut, Allergien etc.), dennoch ist sie nur schwer zu beantworten. Bei einem solchen Zeitraum sind unbeabsichtigte Falschangaben quasi vorprogrammiert.

Noch schwieriger wird es, wenn es heißt „Sind Sie gesund und arbeitsfähig?“ Wer diese Frage mit NEIN beantwortet, erhält aller Voraussicht nach gar keinen Versicherungsschutz. Wer sie hingegen mit JA beantwortet, könnte unter Umständen schon Schwierigkeiten bekommen, wenn sich herausstellt, dass regelmäßige Massagen verordnet worden sind. Der Versicherer hätte dann das Recht, sich auf eine „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ zu berufen.

Kann er Ihnen dann nachweisen, dass eine Krankheit vorsätzlich verschwiegen wurde, so hat er das Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung aufzuheben. Dieses Recht gilt bis zu zehn Jahre nach Antragsstellung – unabhängig von der gesetzten Frist des Rücktrittsrechts.

Tipp: Geben Sie sich auf keinen Fall mit ungenauen Fragestellungen zufrieden. Fragen zu Krankenhausaufenthalten sollten nicht mehr als die vergangenen zehn Jahre, bei ambulanten Behandlungen nur fünf Jahre umfassen. Am sichersten ist es, bei der Krankenkasse eine Krankheitsbescheinigung anzufordern, die alle Diagnosen der vergangenen Jahre auflistet.

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