Maßgeschneiderter Versicherungsschutz mit Tücken

Aufs Kleingedruckte achten

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Gerade bei einer BU-Versicherung kommt es auf das Kleingedruckte an. Mit ihnen steht und fällt der Wert der Absicherung. Die Höhe der monatlichen Beitragssumme spielt eher eine untergeordnete Rolle. Um sicher zu gehen, dass Sie im Fall der Fälle Ihre BU-Rente ausgezahlt bekommen, sollten folgende Punkte unbedingt beachtet werden:

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung
    Bei der abstrakten Verweisung hat der Versicherer das Recht, im Falle einer Berufsunfähigkeit die Rente zu verweigern. Die Begründung: ein Kfz-Meister, der durch einen Unfall einen Arm verloren hat, könnte ja noch als Pförtner arbeiten. Ob man tatsächlich eine Anstellung findet, ist für den Versicherer unerheblich. Bei einer Verweisung ist es nur wichtig, dass in dem „Verweisungsberuf“ theoretisch gearbeitet werden könnte. Aus dem Grund sollte der Versicherer ausdrücklich auf dieses Recht verzichten.

  • Kurzes Rücktrittsrecht (maximal 5 Jahre)
    Beim Rücktrittrecht behält sich der Versicherer eine bestimmte Anzahl von Jahren für einen Rücktritt offen. Stellt sich heraus, dass der Kunde Gesundheitsfragen im Antrag vor Vertragsschluss falsch beantwortet hat, kann der Vertrag aufgehoben werden. Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Zeitraum für das Rücktrittsrecht für den Versicherer so kurz wie möglich veranschlagt ist.

  • Nachversicherungsgarantie
    Wenn der Versicherer eine Nachversicherungsgarantie anbietet, verpflichtet er sich, bei bestimmten Anlässen (Gehaltssprung, Heirat, Geburt eine Kindes, Adoption, Wechsel in die Selbständigkeit etc.), eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung vorzunehmen.

  • Begrenzung der Gesundheitsfragen
    Bei kundenfreundlichen Anbietern sollten die Fragen zu Krankenhausaufenthalten nicht über die letzten zehn Jahre hinausgehen und bei ambulanten Behandlungen nur die letzten fünf Jahre umfassen. Dadurch kann der Verdacht der „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ von Anfang an eingeschränkt werden.
    Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass sich die zeitliche Einschränkung auf alle gesundheitlichen Fragen bezieht.

  • Verzicht auf Beitragserhöhung bzw. Kündigung nach § 41 des VVG
    Der Paragraph 41 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erlaubt es dem Versicherer, nachträglich den Beitrag zu erhöhen oder gänzlich vom Vertrag zurückzutreten: Wenn sich herausstellt, dass bei Vertragsabschluss unbekannte Risiken beim Versicherten vorlagen, die somit nicht in die Kalkulation des Versicherers eingehen konnten.

  • Verzicht auf Prämienanpassung nach § 172 des VVG
    Der Paragraph 172 des VVG erlaubt es dem Versicherer, den vereinbarten Versicherungsbeitrag zu erhöhen. Somit bedeutet der Paragraph 172 des VVG eine möglicherweise uneinschätzbare Beitragserhöhung.

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