Alterseinkünftegesetz: Sind Sie betroffen?

Wie wird die Rente besteuert?

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Der überwiegende Teil der Rentnerinnen und Rentner muss auch in Zukunft auf die Rente keine Steuern zahlen. Alleinstehenden, die bereits Rente beziehen oder im Jahr 2005 in Rente gehen, stehen – wenn keine anderen Einkünfte vorliegen – rund 18.900 Euro pro Jahr steuerfrei zu, das sind 1.575 Euro pro Monat. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag. Steuerliche Mehrbelastungen werden in den Haushalten auftreten, die neben der Rente auch andere Einkommen haben. Dazu zählen beispielsweise Erträge aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Einkünfte eines erwerbstätigen Ehepartners oder Betriebsrenten.

Ein Beispiel: Herr Muster bezieht im Jahr 205 insgesamt 10.000 Euro Rente. 50% (5.000 €) davon würden der Steuerpflicht unterliegen. Herr Muster muss allerdings keine Steuern leisten, da seine Rente unter dem Freibetrag liegt.

Betriebliche Altersvorsorge

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge werden vereinheitlicht. Auch Beiträge für eine Direktversicherung sind demnach von der Steuer befreit. Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird aber aufrechterhalten. Bei Altverträgen, die vor dem 1.1.2005 in Kraft getreten sind, können die Beiträge an Pensionskassen und Direktversicherungen weiterhin pauschal besteuert werden. Für Versorgungszusagen nach dem 31.12.2004 (als „Neufälle“ bezeichnet) wird der steuerfreie Höchstbetrag um den Betrag von 1.800 Euro im Kalenderjahr erhöht. Diese Regelung ersetzt die weggefallene Pauschalbesteuerung.

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