Teure Praxisgebühr

Die meisten Patienten haben sich an die Praxisgebühr von zehn Euro gewöhnt oder gehen seltener zum Arzt. Diejenigen, die sich bislang weigern die Gebühr zu entrichten, verursachen den Ärzten aber Kopfzerbrechen. Das Mahnverfahren ist unverhältnismäßig teuer.

Jetzt wollen Ärzte, Krankenkassen und Gesundheitsministerium das Problem gemeinsam lösen. Normalerweise bezahlt der Patient pro Quartal beim ersten Arztbesuch eine Praxisgebühr von zehn Euro. Der Arzt meldet das an die Kassenärztliche Vereinigung (KV), und die verrechnet das beim Honorar mit dem Geld, das sie von der Krankenkasse bekommt.

120 Millionen Mal haben Arztbesucher 2004 die Zwangsgebühr bezahlt. Nur in 0,3 Prozent der Fälle blieb sie nach der ersten Mahnung unbeglichen. Diese wenigen Ausfälle sind für die Ärzte teuer. Die Kassenärzlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die Forderungen einzutreiben, nachdem der Arzt den Patienten vergeblich gemahnt hat. Im Erfolgsfall kann die KV zehn Euro eintreiben, bleibt aber auf bis zu 140 Euro Kosten für die Mahn-Gebühren sitzen.

Als zahlungsunwillig erweisen sich bislang 20.000 Berliner Patienten, die die Praxisgebühr schuldig geblieben sind. Die KV Berlin hat daraus Konsequenzen gezogen und vorerst alle Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt, wie die FAZ berichtete. Tausende Fälle vor dem Sozialgericht zu verhandeln wäre nicht nur kostspielig, sondern würde die Justiz auch überfordern. Zudem ist es sicherlich billiger einen säumigen Zahler nicht zu mahnen, als hohe Kosten bei ungewissem Ausgang zu produzieren.

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