Alterseinkünftegesetz: Sind Sie betroffen?

Das neue Alterseinkünftegesetz regelt die Besteuerung von Renten. Betroffen sind alle, sowohl die heutigen Rentner als auch alle zukünftigen. Die steuerliche Belastung für Neurentner wird von Jahr zu Jahr ansteigen – gleichzeitig wachsen aber auch die Vorteile für Arbeitnehmer.

Steuerlich entlastete Altersvorsorge

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Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch private Rentenversicherungen als Altersvorsorgeaufwendungen anerkannt. Steuerlich begünstigt werden Beiträge zu privaten Rentenversicherungen allerdings nur, wenn die Versicherung auf eine lebenslange Rente des Steuerpflichtigen abzielt. Außerdem muss der Versicherte bei Beginn der Rentenzahlung mindestens 60 Jahre alt sein.

So wird sichergestellt, dass es sich um Vorsorgeprodukte für die Altervorsorge handelt. Zudem dürfen die Versorgungsansprüche nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Außerdem muss die Versicherungssumme als Leibrente ausgezahlt werden, Einmalauszahlungen sind grundsätzlich untersagt. Die steuerlich begünstigten Vorsorgeprodukte können aber mit einer Zusatzversicherung ergänzt werden – beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Steuerlich nicht begünstigt werden Anlageprodukte, die nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. In der Regel sind das frei verfügbare Kapitalanlagen, zu denen auch Kapitallebensversicherungen gehören. Eine Ausnahme sind Kapitallebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und bei denen vor dem 31.12.2004 ein Beitragseingang zu verzeichnen war. Sie bleiben weiterhin steuerfrei. Für heutige und künftige Rentner bedeutet das folgendes:

  • 2005 müssen fünfzig Prozent der Alterseinkünfte besteuert werden.
  • ab 2006 bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich um zwei Prozent.
  • ab 2021 steigt der Anteil dann nur noch um ein Prozent pro Jahr.
  • 2040 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig, demgegenüber sind dann Beiträge der Arbeitnehmer zur Altersvorsorge zum großen Teil steuerfrei.

Für alle, die heute bereits Rente beziehen, bleibt die steuerliche Belastung nahezu gleich – lediglich die gut situierten Rentner müssen geringfügig mehr Steuern zahlen.

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