LVM-Leben verzinst 2010 die Sparanteile bestehender und neu abgeschlossener Lebens- und Renten-Policen mit 4,55 Prozent. Damit nimmt der Versicherer aus Münster einen Spitzenplatz in der Branche ein. Im Schnitt boten die deutschen Lebensversicherer 2009 eine laufende Verzinsung von 4,28 Prozent, so der Branchendienst map-Report.
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Schlagwort: Lebensversicherung
Beitragsfreistellung
Verschiedene Versicherungen lassen sich auch beitragsfrei weiter führen, wenn es zu einem finanziellen Engpass kommt. Dies muss jedoch vertraglich vereinbart sein. Die Versicherung läuft weiter, während der Versicherte keine Beiträge mehr zahlen muss. Dies ist jedoch nur für einen gewisse Zeit möglich, danach müssen die Beitragszahlungen wieder aufgenommen werden. Beitragsfreistellungen gibt es beispielsweise in der Kapitallebensversicherung, in der privaten Rentenversicherung oder in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Barwert
Der Barwert ist der der aktuelle Wert von in der Zukunft zur Verfügung stehenden Mitteln. Andere Begriffe für den Barwert sind present value und Gegenwartswert.
Beitragsverrechnung
Risikoversicherungen sind verpflichtet, die Versicherten an ihren erwirtschafteten Überschüssen zu beteiligen. Überschüsse ergeben sich beispielsweise aus Anlagen der Beiträge und aus der Kalkulation der Versicherung. Wenn es bei einer Risikolebensversicherung beispielsweise in einem Jahr weniger Todesfälle gibt als berechnet, werden Überschüsse erwirtschaftet.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Versicherten an den Überschüssen zu beteiligen. Am günstigsten für den Kunden ist die Beitragsverrechnung. So werden die nicht garantierten Überschüsse gleich von den Beiträgen abgezogen. Erwirtschaftet die Versicherung jedoch im kommenden Jahr geringere Überschüsse, kann es zu einer Beitragsteigerung kommen. Hierzu wird jedoch ein maximal zu zahlender Beitrag vereinbart. Mehr als diesen muss der Kunde nicht zahlen, auch wenn die Überschüsse komplett ausfallen.
Eine andere Art, die Überschussbeteiligung an den Kunden weiterzugeben, ist die Verrechnung mit der Versicherungssumme. So werden die nicht garantierten Überschüssen beispielsweise in der Lebensversicherung auf die Todesfallsumme aufgeschlagen. Erreicht die Versicherung allerdings weniger Überschüsse, fällt auch die Versicherungssumme geringer aus, es bleibt eine vorher vereinbarte Mindest-Versicherungssumme.
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Antragstellung
Zur Antragstellung in der privaten Krankenversicherung, der Unfall- oder der Risikolebensversicherung müssen auch Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Es ist in jedem Fall ratsam, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, sonst kann es in einem späteren Versicherungsfall zu Schwierigkeiten kommen. Der Versicherte erhält beispielsweise keine Leistungen, wenn er ein wichtiges gesundheitliches Detail bei der Antragstellung vergessen hat. Dies fällt auch unter den Begriff „vorvertragliche Anzeigepflicht“: Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Versicherer bei der Antragstellung alle gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen, sofern sie ihm bekannt sind, wenn der Versicherer danach fragt. Macht er dies bewusst nicht oder nicht wahrheitsgemäß, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
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