Bestattungskosten: Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Bestattungskosten: Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? Nichts ist umsonst und selbst der Tod kostet nicht nur das Leben, sondern auch eine Menge Geld. Gerade ältere Leute wollen sichergehen, dass sie einmal würdevoll bestattet werden. Sterbegeldversicherungen sind eine Möglichkeit, den letzten Weg zu finanzieren. Doch es gibt günstigere Alternativen.

Eine Bestattung finanzieren

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(awe) Je nach Art eines Begräbnisses entstehen unterschiedliche Kosten. Für eine herkömmliche Erdbestattung fallen neben den Kosten für den Sarg, den Grabstein, den Blumenschmuck, das Begräbnis an sich und ein anschließendes Zusammentreffen der Trauernden auch noch Gebühren an, die an die Gemeinde zu entrichten sind – beispielsweise für die Grabstätte oder die Pflege des Grabes. So kommen je nach Ausstattung und Umfang schnell einige Tausend Euro zusammen, mit mindestens 5.000 Euro ist zu rechnen.

Wer zahlt? Laut Gesetz sind die nächsten Angehörigen verpflichtet, die Kosten für das Begräbnis zu übernehmen. Und selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wird oder wenn es keinen verwertbaren Nachlass gibt, müssen die Angehörigen für die Bestattung aufkommen – auch aus eigener Tasche.
Bis vor wenigen Jahren gab es noch ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen, diese Zahlung von rund 500 Euro wurde jedoch zum Januar 2004 aus dem gesetzlichen Leistungskatalog gestrichen.

Finanzielle Hilfe für Hinterbliebene
Auch ohne das Sterbegeld der Krankenkassen bleiben den Hinterbliebenen noch einige Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung: Verheiratete können in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners auf Antrag die volle Rente des Verstorbenen erhalten, bevor diese im vierten Monat auf die Höhe der regulären Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird. („Sterbevierteljahr“)
Hinterbliebene von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erhalten nach deren Tod eine Zahlung von bis zu drei Monatsgehältern. Auch aus der gesetzlichen oder einer privaten Unfallversicherung können Leistungen bei Tod durch Unfall bezogen werden.

Haben die Verwandten des Verstorbenen jedoch keine finanziellen Mittel oder sind sie Hartz IV-Empfänger, bleibt als letzte Möglichkeit das Sozialamt. Hier können die Hinterbliebenen innerhalb einer festen Frist eine Bestattungskostenbeihilfe beantragen. In Paragraph 74 des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) ist geregelt, dass „die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen (werden), soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“ Es werden jedoch nur die Kosten für eine einfache Bestattung ohne Feier und Sonderwünsche übernommen.

Für alle, die sichergehen wollen, dass die eigene Bestattung nicht zum Spartarif ausgerichtet wird oder die ihren Angehörigen nicht auf der Tasche liegen wollen, haben viele Versicherungen die so genannte Sterbegeldversicherung im Angebot.

Mehr zu den Vor- und Nachteilen der Sterbegeldversicherung lesen Sie auf der folgenden Seite.

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