Autowäsche vor der eigenen Garage ist meist nicht erlaubt

Bei sonnigem Wetter ist der Schmutz auf dem Auto besonders gut sichtbar. Also schnell Eimer und Putzmittel herausgeholt und los geschrubbt. Doch Halt: Aus Umweltschutzgründen ist in vielen Gemeinden die Autowäsche vor der Haustür verboten. Wird der Autohalter mit dem Schwamm in der Hand erwischt, können empfindliche Geldstrafen drohen. Daher am besten vorab beim zuständigen Umweltamt nachfragen, ob die Autowäsche auf Privatgrundstücken oder Strassen überhaupt erlaubt ist, rät die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. In den meisten Städten und Gemeinden dürfen Autos aus Umweltschutzgründen nur in Autowaschanlagen oder dafür zugelassenen Waschboxen gesäubert werden. Denn mit dem Waschwasser können Schmutz, chemische Putzmittel, Ölreste und Kraftstoffreste ins Grundwasser und in den Boden gelangen und diese verunreinigen. Wenn jedoch die private Garageneinfahrt asphaltiert ist und das abfließende Wasser in eine Mischwasserleitung gelangt, dann wird die Fahrzeugwäsche von manchen Kommunen gestattet. Voraussetzung ist, dass klares Wasser und keine chemischen Reinigungsmittel verwendet werden. Eine Motorwäsche ist generell verboten, ebenso der Einsatz von Hochdruckreinigern bzw. Dampfstrahlgeräten. Wird der Autobesitzer trotz Verbot erwischt, können ihm empfindliche Geldbußen drohen, denn unter Umständen erfüllt er mit seinem Verhalten einen Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand. (Pressemitteilung der D.A.S.)

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