Bestattungskosten: Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Günstige Alternative zur Sterbegeldversicherung

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Über die Sterbegeldversicherung sind die Kosten für die eigene Bestattung abgesichert. Das ist nur im Prinzip sinnvoll. Denn eine Sterbegeldversicherung über ein paar Tausend Euro reicht nicht aus, wenn die Familie plötzlich ohne Hauptverdiener dasteht, zumal diese Versicherung relativ teuer sein kann. Die Risikolebensversicherung ist eine Alternative.

Mehr Sicherheit mit Risikoleben
Die Risikolebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten eine fest vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Je früher man die Versicherung abschließt, desto geringer die Beiträge. So kostet eine Risikolebensversicherung für einen 30-jährigen Mann – je nach Laufzeit und Versicherungssumme – bei günstigen Anbietern weniger als fünf Euro im Monat. Im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung kann man über eine Risikolebensversicherung jedoch Summen von mehreren Hunderttausend Euro absichern.

Eine Wartezeit gibt es bei der Risikolebensversicherung nicht, sie leistet ab der ersten Beitragszahlung voll. Jedoch muss der Kunde in jedem Fall Gesundheitsfragen beantworten und sich ab einem gewissen Alter oder einer höheren Versicherungssumme auch einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Gerade deswegen empfiehlt es sich, schon in jungen Jahren einen Vertrag abzuschließen. Hier finden Sie weitere Informationen und eine Schnellberechnung zu günstigen Risikolebensversicherungen.

Sterbegeld selbst ansparen
Stirbt der Versicherte nicht innerhalb der Laufzeit, gibt es keine Zahlung aus der Risikolebensversicherung, das macht die monatlichen Beiträge so günstig. Die Laufzeit sollte so gewählt werden, dass die Familie nach dem Ablauf der Versicherung ohne den Hauptverdiener über die Runden kommen würde – beispielsweise mit inzwischen erworbenen Rentenansprüchen, eigenem Einkommen oder einer abbezahlten Immobilie.

Wer dann noch auf Nummer sicher gehen will, dass auch nach dem Ablauf einer Risikolebensversicherung Geld für die Beerdigung vorhanden ist, hat viel Zeit dies anzusparen. Denn während die Risikolebensversicherung läuft, sind über die Versicherungssumme mögliche Bestattungskosten auf jeden Fall abgedeckt.

Wer zeitgleich, beispielsweise über die Laufzeit von 20 Jahren, eine kleine Rate spart, kann sich zusätzlich absichern.
Beispielrechnung: Einen Sparbetrag von 5.000 Euro erreicht man, wenn man jährlich rund 180 Euro oder pro Monat rund 15 Euro bei drei Prozent für 20 Jahre anlegt (jährliche Zinsgutschrift). Das entspricht einer Einzahlung von rund 3.600 Euro über die gesamte Laufzeit. Wer sogar ein Startkapital von 1.000 Euro hat, muss jährlich nur noch rund 115 Euro ansparen. Der Kunde bekommt in jedem Fall mehr heraus als er einzahlt und ist bei der richtigen Anlagewahl immer noch flexibel in der Finanzplanung.

Anlagemöglichkeiten sind beispielsweise Tagesgeldkonten, allerdings ist der Zins hier oft noch etwas unter drei Prozent – es gibt aber lukrative Ausnahmen. Auch ein Banksparplan mit Kündigungsmöglichkeit kann eine gute Anlage sein, jedoch verlangen die meisten Anbieter eine Mindestsparrate von 25 Euro im Monat, gute Banksparpläne bieten um drei Prozent Zinsen. Auch Bausparen ist eine Möglichkeit. Der Sparer darf allerdings vor der Haltefrist nicht zurückschrecken, dann lockt zum Sparzins noch ein Bonuszins – derzeit sind insgesamt vier Prozent möglich. Auch auf einem gut verzinsten Sparbuch kann sich das Geld mit derzeit bis zu 3,2 Prozent vermehren.

Wer keine Familie zu versorgen hat und wirklich nur die Bestattungskosten absichern will, kann eine Risikolebensversicherung auch über eine möglichst geringe Versicherungssumme abschließen. Die Anbieter haben unterschiedliche Mindestversicherungssummen, manche Verträge kann man schon ab 10.000 Euro oder 15.000 Euro abschließen. Die monatliche Versicherungsprämie beträgt so nur noch wenige Euro. Durch die zeitgleiche Geldanlage macht es auch Sinn die Risikolebensversicherung mit sinkender Versicherungssumme abzuschließen, das spart weitere Ausgaben. Hier finden Sie mehr Informationen zu günstigen Risikolebensversicherungen.

Manche Anbieter heben hervor, dass die Sterbegeldversicherung Hartz IV-sicher ist, also zum so genannten Schonvermögen zählt und bei finanzieller Not nicht aufgelöst werden muss. Jedoch darf dies kein Kriterium sein, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Denn wer will bei Abschluss einer Versicherung davon ausgehen, einmal ALG II-Empfänger zu werden?

Frage an die Leser: Was ist Ihre Meinung? Was halten Sie von der Sterbegeldversicherung oder haben Sie bereits eine abgeschlossen? Schreiben Sie in unserem Forum: forium Experten, das Forum für Steuern, Versicherungen und Finanzen.

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