Antragstellung

Zur Antragstellung in der privaten Krankenversicherung, der Unfall- oder der Risikolebensversicherung müssen auch Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Es ist in jedem Fall ratsam, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, sonst kann es in einem späteren Versicherungsfall zu Schwierigkeiten kommen. Der Versicherte erhält beispielsweise keine Leistungen, wenn er ein wichtiges gesundheitliches Detail bei der Antragstellung vergessen hat. Dies fällt auch unter den Begriff „vorvertragliche Anzeigepflicht“: Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Versicherer bei der Antragstellung alle gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen, sofern sie ihm bekannt sind, wenn der Versicherer danach fragt. Macht er dies bewusst nicht oder nicht wahrheitsgemäß, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.