In der privaten Krankenversicherung hat der Kunde das Recht, bei einem längeren Auslandsaufenthalt, finanzieller Notlage oder Arbeitslosigkeit und in diesem Zusammenhang vorübergehender gesetzlicher Krankenversicherung, seine Krankheitskostenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. Hierdurch hat er das Recht, die Krankheitskostenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Anwartschaftsversicherung nicht mehr gegeben sind.