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Beitragsverrechnung

Risikoversicherungen sind verpflichtet, die Versicherten an ihren erwirtschafteten Überschüssen zu beteiligen. Überschüsse ergeben sich beispielsweise aus Anlagen der Beiträge und aus der Kalkulation der Versicherung. Wenn es bei einer Risikolebensversicherung beispielsweise in einem Jahr weniger Todesfälle gibt als berechnet, werden Überschüsse erwirtschaftet.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Versicherten an den Überschüssen zu beteiligen. Am günstigsten für den Kunden ist die Beitragsverrechnung. So werden die nicht garantierten Überschüsse gleich von den Beiträgen abgezogen. Erwirtschaftet die Versicherung jedoch im kommenden Jahr geringere Überschüsse, kann es zu einer Beitragsteigerung kommen. Hierzu wird jedoch ein maximal zu zahlender Beitrag vereinbart. Mehr als diesen muss der Kunde nicht zahlen, auch wenn die Überschüsse komplett ausfallen.
Eine andere Art, die Überschussbeteiligung an den Kunden weiterzugeben, ist die Verrechnung mit der Versicherungssumme. So werden die nicht garantierten Überschüssen beispielsweise in der Lebensversicherung auf die Todesfallsumme aufgeschlagen. Erreicht die Versicherung allerdings weniger Überschüsse, fällt auch die Versicherungssumme geringer aus, es bleibt eine vorher vereinbarte Mindest-Versicherungssumme.

Was bedeutet Überschussbeteiligung?

Versicherungen können Überschüsse erwirtschaften, wenn im Versicherungsjahr weniger Auszahlungen vorgenommen werden als angenommen. Auch durch rentable Anlage der Beiträge und geringe Verwaltungskosten können Überschüsse erwirtschaftet werden.

Per Gesetz sind Versicherungen dazu verpflichtet, die Versicherten an diesen Überschüssen zu beteiligen. Dies kann in Form einer Beitragsverrechnung geschehen, so dass Sie einen günstigeren Tarif bezahlen als ursprünglich vereinbart. Alternativ kann auch die Versicherungssumme erhöht werden.