Schlagwort: Arbeit

Kann ich einen Riester-Vertrag auch wieder kündigen?

Ja. Wer allerdings einen Riester-Vertrag kündigt, in den schon Beiträge und Zulagen geflossen sind, muss die Zulagen und steuerlichen Vorteile, die er bis dahin erhalten hat, wieder zurückzahlen. Der Eigenbeitrag bleibt dann beim Sparer. Allerdings wird der Anbieter sicher eine Bearbeitungsgebühr vom Angesparten abziehen, das heißt der Rückkaufswert ist geringer als die angesparten Beiträge.

Bis wann kann ich die Zulagen beantragen?

Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.
Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt). In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Deswegen wurde der Dauerzulagenantrag eingeführt, den man nur einmal ausfüllen muss.

Dresdner Bank erwartet mehr als 400.000 neue Jobs im deutschen Mittelstand

Der deutsche Mittelstand schafft in diesem und dem kommenden Jahr über 400.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Trotz des jüngsten Dämpfers der Konjunktur werden auch die Umsätze der mittelständischen Unternehmen in Deutschland weiter steigen.
Weiterlesen »