Neues Musterverfahren zum häuslichen Arbeitszimmer

Mit diesem neuen Musterverfahren richtet sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) gegen die Neuregelung zur Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.

Seit dem 1.1.2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich nur noch dann anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Damit können lediglich Steuerzahler, die ein sogenanntes Homeoffice betreiben, die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer vollständig bei der Steuer geltend machen. Handelsvertreter oder Lehrer gehen hingegen leer aus, weil das Arbeitszimmer bei ihnen in der Regel nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet.

Der BdSt lässt die Neuregelung nun am Falle eines Handelsvertreters gerichtlich überprüfen. Bedenken gegen die Neuregelung bestehen insbesondere aus verfassungsrechtlicher Sicht. Die Gesetzesänderung führt nach Ansicht des BdSt zu einer Ungleichbehandlung der Steuerzahler und verstößt daher gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Zudem sieht der BdSt in der bestehenden Regelung auch eine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit.

Mit dem Musterverfahren möchte der BdSt nun zumindest die Rückkehr zur alten Regelung erreichen. Kosten, die dem Steuerzahler im Zusammenhang mit seiner beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit entstehen, müssen nach Meinung des BdSt steuerlich voll geltend gemacht werden können. Das Verfahren ist beim Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt zum Aktenzeichen 4 K 980/08 anhängig.

Pressemitteilung Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

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