Schlagwort: Arbeit

Arbeitsmittel

Ein Arbeitsmittel ist ein Mittel, das zur Ausübung des Berufs benötigt wird. Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem eigenen Geld ein solches Arbeitsmittel kauft, kann er die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen und so sein zu versteuerndes Einkommen senken.
Das Finanzamt erkennt aber nicht alle Waren als Arbeitsmittel an. Die Finanzbeamten können sich dabei auf Paragraf zwölf des Einkommensteuergesetzes beziehen. Danach darf eine Ware nicht als Arbeitsmittel abgesetzt werden, wenn sie auch privat vom Arbeitnehmer genutzt wird.
Bei den meisten Finanzämtern kann man allerdings Kosten für Arbeitsmittel im Wert von insgesamt 110 Euro (Stand 2009) ohne Nachweis angeben. Der Eintrag in die Anlage N lohnt sich aber nur, wenn die gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen. Arbeitsmittel sind beispielsweise: Werkzeug, Fachbücher, Computer sowie Arbeitskleidung.

Arbeitskleidung

Arbeitskleidung ist Kleidung, die typisch für den ausgeübten Beruf ist und die nur zu beruflichen Zwecken getragen wird. Die Ausgaben hierfür können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Über die Anerkennung der Arbeits- oder Berufskleidung gibt es zahlreiche Urteile. So entschied der Bundesfinanzhof, dass Polizisten ihre Diensthemden absetzen dürfen. Generell ist für die Anerkennung als Arbeitsmittel wichtig, dass es sich um typische Kleidung des Berufes handelt. Bei Handwerkern, Ärzten oder Sportlehrern ist das beispielsweise der Fall.

Anwartschaftsversicherung

In der privaten Krankenversicherung hat der Kunde das Recht, bei einem längeren Auslandsaufenthalt, finanzieller Notlage oder Arbeitslosigkeit und in diesem Zusammenhang vorübergehender gesetzlicher Krankenversicherung, seine Krankheitskostenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. Hierdurch hat er das Recht, die Krankheitskostenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Anwartschaftsversicherung nicht mehr gegeben sind.

Bundestagswahl 2009: Was versprechen die Parteien in der Sozialpolitik?

Bundestagswahl 2009: Was versprechen die Parteien in der Sozialpolitik?Pünktlich zur Bundestagswahl am 27. September 2009 diskutieren die Politiker der verschiedenen Parteien über das künftige Regierungsprogramm. Dazu hat jede Partei ihr eigenes Programm erstellt, das möglichst zum Regierungsprogramm werden soll. Die Thematik Sozialpolitik umfasst dabei Arbeit, Rente, Bildung, und Gesundheit. forium.de hat die wichtigsten Programmpunkte der Parteien CDU, SPD, FDP, Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen zusammengefasst.
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Stürzen häufigste Unfallursache auf Arbeit

Stolpern, Rutschen, Stürzen – fast jeder fünfte Arbeits- oder Wegeunfall ist auf einen Sturz zurückzuführen. Die Folgen sind oft schmerzhaft und langwierig, die Ursachen häufig trivial: In beiden Händen werden gleichzeitig Gegenstände getragen, Kabel sind achtlos verlegt oder das Schuhwerk ist ungeeignet. Wenn dann noch bauliche Mängel wie beschädigte Fußböden oder eine schlechte Beleuchtung hinzukommen, erhöht dies das Sturz-Risiko unnötig.
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Finanzkraft bei Berufsunfähigkeit sichern

Die Notwendigkeit einer Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit scheint wie das Rufen im Walde zu verhallen. Obwohl die Gesundheit das höchste Gut ist und die eigene Arbeitskraft in der Regel das Haupteinkommen verantwortet, schützt sich gerade einmal nur jeder zehnte Arbeitnehmer gegen das Risiko Berufsunfähigkeit.
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Hohes Unfallrisiko beim Arbeiten auf Leitern

Auf eine Leiter zu steigen, erscheint vielen harmlos. Doch wenn in Beruf oder in der Freizeit, zum Beispiel beim Häuslebau, auf Leitern gearbeitet wird, verläuft das nicht immer folgenlos: Rund 9.000 zum Teil schwere Leiterunfälle jährlich registriert allein die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
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Muss ich meinen Riester-Vertrag auflösen, wenn ich auf Hartz IV angewiesen bin?

Nein. Das Guthaben in einem Riester-Vertrag bleibt bei der Berechnung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II unberücksichtigt. Und auch der zu entrichtende Mindestbeitrag (um die Förderung zu erhalten) wird von dem verfügbaren Einkommen abgezogen, wenn man einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt.

Kann ich auch wechseln, wenn ich bereits einen Vertrag abgeschlossen habe?

Grundsätzlich ist ein Wechsel des Anbieters möglich. Man kann dann die angesparten Beiträge und die Förderung auf den neuen Vertrag übertragen lassen. Allerdings wird sich der gekündigte Anbieter den Wechsel bezahlen lassen, also eine Bearbeitungsgebühr vom Angesparten abziehen. Wichtig ist auch, dass man einen neuen Anbieter hat, bevor man den alten kündigt, denn auszahlen lassen kann man sich das Angesparte nicht. Dann müsste man auch die Zulagen und die steuerlichen Vorteile zurückzahlen.