Monatsarchiv: Februar 2004

Steuern und Lebensversicherung 2004

Die neue Broschüre „Steuern und Lebensversicherung 2004“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert darüber, welche steuerlichen Gegebenheiten im Umfeld der verschiedenen Lebensversicherungsformen zu beachten sind. Sie gibt ausführliche Informationen zur Einkommen-, Vermögen- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Weiterlesen »

Beitragssenkung nun doch verboten- Finanzautonomie der Krankenversicherung abgeschafft

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Nun ist es amtlich: Dem Verwaltungsrat der IKK-Direkkt ist es nicht erlaubt, eine seriöse Finanzplanung mit nachvollziehbarer Beitragssatzsenkung durchzuführen. So jedenfalls ist es aus dem Beschluss des schleswig-holsteinischen Landessozialgerichts heraus zu interpretieren.
Der Kasse soll demnach trotz eindeutigem positiven Vermögensbestand verboten sein, ihren allgemeinen Beitragssatz von 12,9 % auf 11,9 % zu senken.
Das Gesetz sagt: Übersteigen die Einnahmen der Krankenkasse die Ausgaben, sind die Beiträge zu ermäßigen. Wir haben zu viel Geld und dürfen die Beiträge nicht senken. Das versteht doch wirklich niemand mehr in Deutschland, so Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt.
Diese Entscheidung kommt einer Entmündigung der Selbstverwaltung und der Tendenz der Verstaatlichung der gesetzlichen Krankenversicherung bedrohlich nahe, so Peter K. Thomsen, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK-Direkkt.
Hatte das unabhängige Sozialgericht Kiel dem Verwaltungsrat noch – wie im Gesetz vorgesehen – eine nachvollziehbare Finanzplanungshoheit zugestanden, meint das Landessozialgericht, die Kräfte in Richtung mehr Staat und weniger Freiheit und Wettbewerb verschieben zu müssen.
Für Peter K. Thomsen gibt es keinen Zweifel daran, dass der Gerichtsbeschluss rechtswidrig ist und sich das Gefühl der politischen Einflussnahme einstellt.
Eines ist aber sicher; auch die Gerichtsentscheidung ändert nichts an der Geschäftspolitik der IKK-Direkkt

Ersatzkassen fordern Pflichtversicherung

Geht es nach einem Strategiepapier des Ersatzkassenverbandes, sollen sich zukünftig alle Arbeitnehmer zwangsweise in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Mit dieser Änderung der Gesetzeslage sollen die weiterhin dramatischen Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst werden.

Weiterlesen »

ARAG erschließt mit Slowenien weiteren Rechtsschutzmarkt

Der Rechtsschutzspezialist ARAG investiert weiterhin in den Ausbau seines internationalen Geschäftes. Die Aufsichtsbehörden gaben nun grünes Licht für die Geschäftsaufnahme in Slowenien. Die ARAG wird den Markt über ihre österreichische Tochtergesellschaft betreuen. Die ARAG Österreich hatte bereits im Laufe des Lizenzierungsverfahrens eine Niederlassung in Ljubljana eröffnet. Insgesamt ist der ARAG Konzern nun in 13 europäischen Ländern und den USA aktiv.
Weiterlesen »

Betriebliche Altersvorsorge erhöht Arbeitsmoral

Für 57 Prozent aller Erwerbstätigen erhöht sich die Arbeitsmoral, wenn ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge für Sie anbietet. Allerdings ist nur jeder zweite Beschäftigte mit der betrieblichen Zusatzversorgung, die sein Arbeitsgeber anbietet, zufrieden.

Weiterlesen »

Kassen veröffentlichen Vorstandsgehälter

Pressemitteilung der AOK
 
Vorstandsbezüge unter dem Niveau vergleichbarer Positionen
Die Vorstandsgehälter in der gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 25. Februar im Bundesanzeiger und in den Mitgliederzeitschriften der Krankenkassen veröffentlicht. Damit kommen die Krankenkassen dem gesetzlichen Auftrag aus dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) nach. Die Verwaltungsräte der Kassen verwiesen darauf, dass die Vorstandsbezüge im Bereich der Krankenkassen unter den Bezügen vergleichbarer Positionen in der Wirtschaft liegen.
Kienbaum-Vergleichsdaten
Laut Vergleichsdaten der Unternehmensberatung Kienbaum liege zum Beispiel ein Vorstandsgehalt in der gesetzlichen Krankenversicherung mit rund 150.000 Euro pro Jahr unter den Bezügen eines Vorstandes einer Sparkasse oder Volksbank mit bis zu 500 und bis zu 1.000 Mitarbeitern von 179.000 Euro bis 245.000 Euro. 
Deutlich höhere Bezüge in der PKV
In der privaten Versicherungswirtschaft erhalte ein Vorstand einer privaten Krankenversicherung bis zu 280.000 Euro. Die Verwaltungsräte der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen erklärten, dass es wegen des sozialen Auftrages der gesetzlichen Krankenversicherung richtig sei, die Bezahlung der Kassenvorstände nicht auf das Niveau vergleichbarer privatwirtschaftlicher Unternehmen anzuheben.
Vorstandsgehälter müssen genehmigt werden
Die Vorstandsgehälter werden bei den Krankenkassen und ihren Verbänden von deren Verwaltungsräten festgelegt, die im Falle der Ersatzkassen von Versichertenvertretern und bei allen anderen Krankenkassen

Rauchfrei 2004: AOK beteiligt sich an weltweit größter Nichtraucherkampagne

Pressemitteilung der AOK 
 
Als Partnerin der weltweit größten Nichtraucheraktion unterstützt die AOK Raucher bei ihrem Wunsch, mit dem Rauchen aufzuhören. Im Internet unter www.aok.de beantworten erfahrene AOK-Experten im Ratgeber-Forum Fragen rund ums Rauchen und geben Unterstützung beim Rauchstopp.
Außerdem gibt es in den AOK-Geschäftsstellen kostenlos Broschüren mit nützlichen Tipps ebenso wie die Teilnahmeunterlagen zum Wettbewerb Rauchfrei 2004.
„Wir begrüßen die Kampagne. Sie bietet die große Chance, viele Raucher zu erreichen und sie zu einem Leben ohne Zigarette zu motivieren“, so Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Deshalb unterstützen wir die Aktion auch aktiv in Schulen und Betrieben.“
Bei Rauchfrei 2004 verpflichten sich die Teilnehmer ab dem 1. Mai vier Wochen lang auf das Rauchen zu verzichten. Erwachsene und Jugendliche, die es geschafft haben, können insgesamt 10.000 Euro gewinnen. Die Kampagne wird als internationaler Wettbewerb in über 100 Ländern veranstaltet.
Durchgeführt wird die Aktion in Deutschland vom Deutschen Krebsforschungszentrum im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und unterstützt von der Weltgesundheitsorganisation.