Pressemitteilung der
Nun ist es amtlich: Dem Verwaltungsrat der ist es nicht erlaubt, eine seriöse Finanzplanung mit nachvollziehbarer Beitragssatzsenkung durchzuführen. So jedenfalls ist es aus dem Beschluss des schleswig-holsteinischen Landessozialgerichts heraus zu interpretieren.
Der Kasse soll demnach trotz eindeutigem positiven Vermögensbestand verboten sein, ihren allgemeinen Beitragssatz von 12,9 % auf 11,9 % zu senken.
Das Gesetz sagt: Ãbersteigen die Einnahmen der Krankenkasse die Ausgaben, sind die Beiträge zu ermäÃigen. Wir haben zu viel Geld und dürfen die Beiträge nicht senken. Das versteht doch wirklich niemand mehr in Deutschland, so Ralf Hermes, Vorstand der .
Diese Entscheidung kommt einer Entmündigung der Selbstverwaltung und der Tendenz der Verstaatlichung der gesetzlichen bedrohlich nahe, so Peter K. Thomsen, Verwaltungsratsvorsitzender der .
Hatte das unabhängige Sozialgericht Kiel dem Verwaltungsrat noch – wie im Gesetz vorgesehen – eine nachvollziehbare Finanzplanungshoheit zugestanden, meint das Landessozialgericht, die Kräfte in Richtung mehr Staat und weniger Freiheit und Wettbewerb verschieben zu müssen.
Für Peter K. Thomsen gibt es keinen Zweifel daran, dass der Gerichtsbeschluss rechtswidrig ist und sich das Gefühl der politischen Einflussnahme einstellt.
Eines ist aber sicher; auch die Gerichtsentscheidung ändert nichts an der Geschäftspolitik der