Monatsarchiv: Februar 2004

Lebensversicherte wiegen sich in falscher Sicherheit

Nach wie vor ist die Lebensversicherung das bevorzugte Mittel zur Absicherung im Alter.
Allerdings weiß über die Hälfte nicht genau, wie viel sie bei Ablauf der Versicherung ausgezahlt bekommt.

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Mietminderung bei Mängeln auch nach sechs Monaten möglich

Bisher galt nach der Rechtauffassung der Gerichte, dass eine nachträgliche Mietminderung nicht möglich ist, wenn ein Mieter trotz eines bekannten Mangels die Miete sechs Monate lang weiter bezahlt. Durch diese Rechtsprechung verlor gerade der gutmütige Mieter, der seine Miete weiter zahlte und auf die Mängelbeseitigung durch den Vermieter hoffte, in der Vergangenheit seine Rechte.

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Kindergeld: 2004 gelten neue Einkommensgrenzen

Für volljährige Kinder, die sich noch in Berufsausbildung befinden, werden neben dem Kindergeld häufig weitere kindbedingte Vergünstigungen, wie z.B. Ortszuschlag bei öffentlich Bediensteten, Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage usw., gewährt. Sowohl das Kindergeld als auch diese Vergünstigungen setzen jedoch den Nachweis gegenüber der Familienkasse voraus, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes im Kalenderjahr 2004 den Betrag von 7680 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden.

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BVK sieht die betriebliche Altersvorsorge in Gefahr

Sämtliche ab dem 1. Januar 2004 fälligen Kapitalleistungen einer betrieblichen Altersvorsorge schlagen bei der Kranken- und Pflegeversicherung mit 100% zu Buche. Bisher mussten Rentner, die sich Erträge aus betrieblicher Altersvorsorge in Monatsraten überweisen ließen, 50% der Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge zahlen.

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Kapital-Lebensversicherung: Verprassen oder anlegen?

Auch wenn man viele Jahre in die Lebensversicherung eingezahlt hat, trifft die meisten der Augenblick der Wahrheit doch unvorbereitet. Was tun mit dem Geld, wenn die Kapital-Lebensversicherung fällig wird? Alles ausgeben, oder lieber anlegen?
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Patienten akzeptieren Hausarzt als „Lotsen“

Die Mehrheit der Deutschen ist bereit, den Hausarzt als erste Anlaufstelle bei Krankheiten zu akzeptieren – und Fachärzte erst nach einer Überweisung aufzusuchen. Besonders in einkommensschwächeren Schichten ist die Bereitschaft hoch, bei Krankheiten den Umweg über den Hausarzt zu nehmen oder andere Auflagen der Krankenkassen zu erfüllen.

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Bundesgerichtshof erteilt Rote Karte für undurchsichtige Zinsklauseln

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.2.2004 entschieden, dass bei langfristigen Banksparplänen mit eingeschränkter Kündigungsmöglichkeit Zinsanpassungsklauseln nur mit Einschränkungen zulässig sind. Banken dürfen sich nach dem Urteil der Richter nicht das Recht vorbehalten, den Zinssatz völlig frei und nach eigenem Gutdünken zu verändern (Az. XI ZR 140/03).

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