Kassen veröffentlichen Vorstandsgehälter

Pressemitteilung der AOK
 
Vorstandsbezüge unter dem Niveau vergleichbarer Positionen
Die Vorstandsgehälter in der gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 25. Februar im Bundesanzeiger und in den Mitgliederzeitschriften der Krankenkassen veröffentlicht. Damit kommen die Krankenkassen dem gesetzlichen Auftrag aus dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) nach. Die Verwaltungsräte der Kassen verwiesen darauf, dass die Vorstandsbezüge im Bereich der Krankenkassen unter den Bezügen vergleichbarer Positionen in der Wirtschaft liegen.
Kienbaum-Vergleichsdaten
Laut Vergleichsdaten der Unternehmensberatung Kienbaum liege zum Beispiel ein Vorstandsgehalt in der gesetzlichen Krankenversicherung mit rund 150.000 Euro pro Jahr unter den Bezügen eines Vorstandes einer Sparkasse oder Volksbank mit bis zu 500 und bis zu 1.000 Mitarbeitern von 179.000 Euro bis 245.000 Euro. 
Deutlich höhere Bezüge in der PKV
In der privaten Versicherungswirtschaft erhalte ein Vorstand einer privaten Krankenversicherung bis zu 280.000 Euro. Die Verwaltungsräte der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen erklärten, dass es wegen des sozialen Auftrages der gesetzlichen Krankenversicherung richtig sei, die Bezahlung der Kassenvorstände nicht auf das Niveau vergleichbarer privatwirtschaftlicher Unternehmen anzuheben.
Vorstandsgehälter müssen genehmigt werden
Die Vorstandsgehälter werden bei den Krankenkassen und ihren Verbänden von deren Verwaltungsräten festgelegt, die im Falle der Ersatzkassen von Versichertenvertretern und bei allen anderen Krankenkassen

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