Monatsarchiv: Februar 2004

Vorsicht Arbeitnehmer!

Im Zuge der Steuerreform 2004 wird auch die Werbungskostenpauschale gesenkt. Der Pauschalbetrag wird von 1.044 auf 920 Euro herabgesetzt. Das bedeutet, dass Ihnen ohne Nachweis nur noch 920 Euro pauschal zugestanden werden, um Kosten, die im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses entstehen, abzufedern. Denken Sie deshalb auf jeden Fall daran, Belege zu sammeln. Legen Sie sich am besten einen eigenen Ordner an!

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Steuererklärung bald auf zwei DIN A4 Seiten?

Seit Anfang des Jahres können steuerpflichtige Arbeitnehmer in einigen Teilen Nordrhein-Westfalens versuchsweise eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Diese Steuererklärung besteht aus 2 Formularseiten, die den bekannten Mantelbogen und die Anlage N zusammenfassen. Der Modellversuch trägt dem Umstand Rechnung, dass der ¿normale¿ Arbeitnehmer viele der sonst erfragten Angaben gar nicht zu machen braucht. Außer nichtselbständiger Arbeit werden keine Einkunftsarten erfasst, lediglich Angaben über Kinder sind noch vorgesehen. Dazu muss allerdings auch das entsprechende Formular ausgefüllt werden.

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Beruflich veranlasste Umzüge

Bei einem Umzug, der sowohl privat als auch beruflich begründet ist, können die privaten Begleitbedingungen unter Umständen vernachlässigt werden, so dass der Umzug steuerlich geltend gemacht werden kann. Der BFH entschied diesbezüglich, dass den berufsbedingten Gründe für einen Umzug ein größeres Gewicht zukommt, wenn der Umzug eindeutig beruflich veranlasst ist.

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Beruflich veranlasste Telefonate als Werbungskosten absetzen!

Wenn Sie berufliche Telefonate von Ihrem privaten Telefonanschluss aus führen, können Sie die entstandenen Gebühren als Werbungskosten geltend machen. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Kosten zu belegen. Sie können entweder alle einzelnen Gespräche nachweisen, oder einen Pauschalbetrag nutzen. Die Pauschale beträgt 20 % des monatlichen Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 Euro monatlich.

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AOK und KBV begrüßen weniger Bürokratie bei Disease-Management-Programmen

Pressemitteilung der AOK 
 
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der AOK-Bundesverband begrüßen, dass der Verwaltungsaufwand bei den Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke deutlich verringert wird. Nach den ersten Erfahrungen mit dem Disease-Management-Programm (DMP) für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 hatten sich KBV und AOK frühzeitig dafür eingesetzt, den Aufwand für Ärzte und Patienten zu reduzieren.
„Die vereinfachte Dokumentation erleichtert Arzt und Patient den Umgang mit DMP“, meint Dr. Leonhard Hansen, zweiter Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Das wird die Akzeptanz in der Ärzteschaft erhöhen.“ Dr. Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, betont: „Weniger Bürokratie heißt mehr Zeit für die Behandlung der Patienten.“
Neue gesetzliche Grundlage
Am 1. März tritt eine neue Rechtsverordnung in Kraft. Sie sorgt dafür, dass die Erfassung und Weitergabe von Patientendaten für Ärzte künftig unkomplizierter ist. Die neue Rechtsverordnung beruht wesentlich auf Empfehlungen der AOK und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Neuerungen werden weitgehend auf das neue DMP für Diabetes mellitus Typ 1 und auf das Programm für Patienten mit koronarer Herzkrankheit übertragen.
Schon 380.000 AOK-Versicherte in Diabetes-DMP eingeschrieben
Für das Diabetes-DMP der AOK haben sich inzwischen mehr als 380.000 Patienten eingeschrieben. Bundesweit nehmen bereits mehr als 32.000 Ärztinnen und Ärzte daran teil. Die Patienten profitieren von DMP nicht nur durch eine kontinuierliche und aufeinander abgestimmte Betreuung und Behandlung. Viele AOK