Schlagwort: Gebühr

Im Test: das Tagesgeldkonto der Kaupthing Bank

TestNach der ICICI Bank hat nun mit der Kaupthing Bank wieder ein neues Institut den Markteintritt in Deutschland gewagt. Mit im Gepäck sind abermals Geldanlage-Produkte. Ein Tagesgeldkonto mit 4,8 Prozent Zinsen soll viele Kunden an die Bank binden. Ob sich das Produkt lohnt, erfahren Sie in unserem aktuellen Test.
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Krankenzusatzversicherung: Krankheitsschutz individuell ergänzen

Gesetzlich Krankenversicherte haben mit steigenden Kassenbeiträgen und mit sinkendem Leistungsniveau zu kämpfen. Der Weg in eine private Krankenversicherung steht aber nicht jedem offen. Der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung bessert den Leistungskatalog jedoch auf.
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Die Deutschland RENTE: Shoppen für die Rente

Die private Altersvorsorge wird für die Deutschen immer wichtiger. Doch mehr als ein Drittel haben trotz der vielfältigen Angebote noch keine entsprechenden Vorsorgemaßnahmen getroffen. Hauptursache ist das Gefühl, es sich nicht leisten zu können, auf Konsum verzichten zu müssen. Hier setzt die „Deutschland RENTE“ an, ein gemeinsames Projekt von ARAG und der RheinLand Versicherungsgruppe, das Konsum und Vermögensbildung in mehreren Schritten miteinander vereint und dem gestiegenen Bedürfnis nach mehr privater Altersvorsorge entgegen kommt.
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Wann und wie oft werden meine Kontoauszüge zugestellt?

Die Banken versenden ihre Kontoauszüge entweder monatlich, am Quartalsende oder jährlich. Manche versenden auch, sobald eine Kontobewegung, also eine Ein- oder Auszahlung, stattgefunden hat. Manche Banken verlangen Postversand-Gebühren. Eine kostenfreie Alternative ist daher oft der Versand von Kontoauszügen per E-Mail. Richten Sie sich eine Erinnerungsmail ein, damit Sie sehen, wenn Sie einen Kontoauszug bekommen haben.

Im Test: Das neue Tagesgeldkonto der ICICI Bank

Die ICICI Bank hat in Frankfurt am Main ihr Deutschland-Büro eröffnet und zum Marktstart ihr Tagesgeldkonto namens „HiZins“ präsentiert. Mit einem Zinssatz von 4,75 Prozent will die größte indische Privatkundenbank den deutschen Markt erobern. Doch lohnt sich das Konto wirklich? forium.de hat es durchleuchtet:

Produktdetails

Das HiZins-Produkt ist ein reines „Online-Sparkonto für Privatkunden“. Die Führung des HiZins-Tagesgeldkontos ist vollständig gebührenfrei, es fallen weder Gebühren für das Eröffnen noch für das Führen eines HiZins Tagesgeldkontos an. Der Zinssatz von derzeit 4,75 Prozent kann sich täglich ändern. Die Änderungen am Zinssatz werden von der Bank 30 Tage vor ihrer Gültigkeit angekündigt.

Um Kunde zu werden, muss man 18 Jahre alt sein, in Deutschland leben und eine gültige Anschrift haben. Zudem wird ein Girokonto (bei einer anderen Bank) in Deutschland verlangt.

Vorteile

Der Zinssatz von 4,75 Prozent ist einer der höchsten auf dem deutschen Tagesgeldmarkt. Er gilt für Beträge in beliebiger Höhe. Außerdem ist die ICICI Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) und bietet eine über den gesetzlichen Schutz hinausgehende Sicherheit der Einlagen. Pro Kontoinhaber sind die Einlagen bis maximal 1,5 Millionen Euro vollständig gesichert.

Nachteile

Die Erträge werden jeweils am Ende eines Quartals und nicht monatlich auf das HiZins-Tagesgeldkonto überwiesen. Jedoch verfahren auch die meisten Konkurrenzanbieter in Deutschland so.
An das Konto kommt der Kunde allerdings nur per Internet. Filialen sind vorerst nicht geplant auch andere Produkte wird die ICICI Bank in naher Zukunft nicht anbieten.

Fazit

Betrachtet man den reinen Zinssatz wird das HiZins-Konto zwar von der Credit Europe Bank mit 5,0 Prozent übertroffen. Im Gegensatz zu den Wettbewerbern aus dem Ausland ist die ICICI Bank aber Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Das bedeutet, dass die Einlagen bis zu einer maximalen Summe von 1,5 Millionen Euro pro Kontoinhaber vollständig gesichert sind. Zum Vergleich: Beim Zinsprimus Credit Europe sind Einlagen nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro vollständig gesichert.

Außerdem gibt es bei der ICICI Bank keine Mindestanlage und der Zinssatz gilt auch für hohe Anlagesummen.

Einzige Voraussetzung, die der Kunde erfüllen muss, ist ein Onlinezugang. Denn das HiZins-Konto ist ein reines Onlineprodukt.

forium.de-Testurteil:
Sehr Empfehlenswert, vor allem für hohe Anlagesummen

Augen auf bei Order- und Depotgebühren

Am 1. Januar 2009 tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Anleger können sich bereits heute darauf vorbereiten. Um beispielsweise künftige Kursgewinne nach der derzeit gültigen einjährigen Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei zu
realisieren, kann es sinnvoll sein, langfristig angelegte Investments in Aktien oder Fonds noch in diesem Jahr zu tätigen.
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Welche Kosten kommen bei einer Umschuldung auf mich zu?

Auch bei einem Umschuldungskredit fallen zusätzliche Kosten an. Dazu gehören die üblichen Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren. Wenn bei Ihrem alten Kredit die Gebühren nicht über die Tilgungsdauer gestreckt wurden, sondern auf einmal am Anfang fällig waren, so kann es sein, dass Sie die Bearbeitungsgebühren vom Vorkredit nicht oder nur zum Teil zurückerstattet bekommen. Wenn Sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben und diese nun kündigen, wird in der Regel nur der Rückkaufwert erstattet. Zudem verlangt die alte Bank für die frühere Ablöse eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Auch durch Ihr inzwischen gestiegenes Alter kann die Aufnahme eines Neukredits verteuern. Alle diese Kostenfaktoren sollten Sie bei der Entscheidung für eine Umschuldung im Auge haben und die Informationen von Ihrer Bank einholen.

Was ist der Kostenerstattungstarif?

Neben den neuen Pflichttarifen, die die Kassen ihren Versicherten seit 2007 anbieten müssen, können sie auch noch zusätzliche Tarife einführen. Eine weitere Neuerung ist beispielsweise der Kostenerstattungstarif: Die Patienten zahlen ihre Behandlung zunächst selbst, was den Vorteil hat, dass gesetzlich Versicherte den gleichen Behandlungsstatus bekommen wie Privatversicherte.
Die Rechnung legen sie anschließend gegen eine Bearbeitungsgebühr der Krankenkasse vor. Diese erstattet dann die Kosten in Höhe des gesetzlichen Leistungsanspruchs. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen.

Kann ich von der Zuzahlung befreit werden?

Versicherte können sich von einem Teil der Zuzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Neben den Eigenbeträgen für Medikamente, Kuren, Hilfs- und Heilmitteln, ist auch eine Befreiung von der Praxisgebühr möglich.

Voraussetzung ist, dass die jährlichen Zuzahlungen zwei Prozent (bei chronisch Kranken: ein Prozent) des jährlichen Bruttoeinkommens aller im Haushalt lebenden Personen übersteigen. Dabei werden alle Jahresbruttoeinkommen der im Haus lebenden Personen addiert.
Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze gegebenenfalls durch den Kinderfreibetrag (pro Kind 3.648 Euro) und den Freibetrag für den Ehepartner (4.473 Euro, Stand 2008). Alle Zuzahlungen, die zwei Prozent des Familieneinkommens überschreiten, müssen die Versicherten nicht selbst zahlen. Eigenbeträge für Zahnersatz fallen aus der Befreiungs-Regelung jedoch heraus.
Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei einem Prozent des Bruttoeinkommens.
Als chronisch krank gelten alle Personen in Pflegestufe 2 oder 3, alle, die zu mindestens 60 Prozent behindert oder erwerbsunfähig sind und alle, für die eine permanente medizinische Vorsorge zwingend erforderlich ist.
Wichtig ist, dass für alle Zuzahlungen Quittungen gesammelt werden – denn nur so lässt sich nachweisen, dass die Zuzahlungen tatsächlich die Härtefallgrenze überschreiten. Alle Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Therapeuten und Zahnärzte sind verpflichtet, Quittungen über die geleisteten Zuzahlungen auszustellen. Die Krankenkassen haben Formblätter für die teilweise Befreiung von Zuzahlungen. Diese können Sie mit einem Musterbrief anfordern.

Welche Art von Zuzahlungen muss ich leisten?

Durch Zuzahlungen wird der Versicherte an den Behandlungskosten beteiligt. Die Höhe der Zuzahlungen ist gesetzlich festgelegt.

Pro Quartal, in dem man einen Arzt aufsucht, werden beispielsweise zehn Euro Praxisgebühr fällig. Für jeden weiteren Arztbesuch muss man sich eine Überweisung ausstellen lassen. Für einen Zahnarztbesuch wird eine separate Praxisgebühr fällig.

Bei einem verschreibungspflichtigen Medikament beträgt die Zuzahlung grundsätzlich zehn Prozent von den Kosten, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro, jedoch darf die Zuzahlung die eigentlichen Kosten des Mittels nicht übersteigen.
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt und auch bei Mutter-Vater-Kind-Kuren sind vom Patienten zehn Euro pro Tag zuzuzahlen, jedoch höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr.
Versicherte zahlen zehn Prozent der Kosten einer Heilmittelbehandlung wie beispielsweise Krankengymnastik, Massage oder Sprachtherapie aus der eigenen Tasche, zuzüglich zehn Euro pro Verordnung.

Zuzahlungen müssen jedoch nur bis zur Höhe der jeweiligen Belastungsgrenze geleistet werden. Das sind zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit, das gilt jedoch nicht für Fahrtkosten.

Grundsätzlich muss der Versicherte die Kosten für eine Brille oder eine Sehhilfe selbst übernehmen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und schwer im Sehen beeinträchtigte Versicherte haben aber auch weiterhin Anspruch auf Zuzahlung durch die Kasse. Eine weitere Ausnahme bilden therapeutische Sehhilfen, die wegen einer akuten Erkrankung oder einer Verletzung der Augen benötigt werden.