Schlagwort: Vorfälligkeitsentschädigung

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Umschuldung?

Das hängt ganz von Ihrer Bank ab. Die Bank hat das Recht dazu, von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, wenn Sie einen Kredit vorzeitig kündigen. Diese Entschädigung darf in der Regel nicht mehr als das Doppelte dessen sein, was die Bank durch Ihre Kündigung an Gewinn verliert. Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch ausfällt, können Sie diese wegen Sittenwidrigkeit anfechten.

Welche Kosten kommen bei einer Umschuldung auf mich zu?

Auch bei einem Umschuldungskredit fallen zusätzliche Kosten an. Dazu gehören die üblichen Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren. Wenn bei Ihrem alten Kredit die Gebühren nicht über die Tilgungsdauer gestreckt wurden, sondern auf einmal am Anfang fällig waren, so kann es sein, dass Sie die Bearbeitungsgebühren vom Vorkredit nicht oder nur zum Teil zurückerstattet bekommen. Wenn Sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben und diese nun kündigen, wird in der Regel nur der Rückkaufwert erstattet. Zudem verlangt die alte Bank für die frühere Ablöse eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Auch durch Ihr inzwischen gestiegenes Alter kann die Aufnahme eines Neukredits verteuern. Alle diese Kostenfaktoren sollten Sie bei der Entscheidung für eine Umschuldung im Auge haben und die Informationen von Ihrer Bank einholen.

Welche Kosten und Gebühren bezahle ich bei einer Umschuldung?

Neben einer Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank für den Ausfall ihrer Zinseinnahmen berechnet, fällt noch eine so genannte Grundschuldabtretung an. Bei einer Grundschuld von 100.000 Euro können Sie mit Gebühren von 200 bis 400 Euro rechnen. Die Grundschuldabtretung regeln die Banken meist unter sich. Manche Anbieter übernehmen diese Wechselkosten für Sie.
Prüfen Sie auch, ab wann Ihr Kreditinstitut die Vorfälligkeitsentschädigung errechnet. Die Bank muss die Dauer Ihres Kredits dabei taggenau berücksichtigen. Ob die Ausfallgebühr richtig bererchnet ist, können Sie von einer Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Welche Kosten entstehen bei einer vorzeitigen Kündigung?

Darlehensnehmer können Kredite, die sich in der Zinsbindung befinden, nicht beliebig kündigen. Obwohl es keinen Anspruch auf Umschuldung gibt, haben sich einige Banken dennoch bereit erklärt, Umschuldungen durchzuführen. Dabei muss allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden, die den bisherigen Zinsvorteil zu einem großen Teil, wenn nicht ganz, auffrisst.

Kann ich während der Auszahlung das Kreditinstitut wechseln?

Bauherren können einen anderen Vertragspartner wählen und ihr Darlehen umschulden, wenn die Zinsfestschreibung endet. Im Laufe der Zeit ändern sich die Rahmenbedingungen – somit schwanken auch die Zinsen. Die Prüfung der Möglichkeit einer Umfinanzierung, also die Übertragung eines Kredits vom bisherigen Institut auf ein anderes mit günstigeren Konditionen, lohnt sich immer. Denn jeder Darlehensnehmer möchte seine monatliche Belastung so gering wie möglich halten. Darlehensverträge sind unter bestimmten Voraussetzungen kündbar – in der Regel allerdings erst nach Ende der Zinsfestschreibungszeit. Der Darlehensnehmer kann dann den Kredit mit wenig Aufwand von einem Kreditinstitut zum anderen umfinanzieren. In Einzelfällen lohnt es sich sogar, trotz der dann meist anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, ein Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zu kündigen.