Schlagwort: Steuer

Karlsruhe: Urteil zur Entfernungspauschale

Die Richter des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts werden am 9. Dezember 2008 um 11. 00 Uhr ihr Urteil zur Entfernungspauschale verkünden. Seit dem Jahr 2007 können Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Lediglich für Fernpendler wurde eine Härtefallregelung eingeführt. Erst Aufwendungen für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer sind wie Werbungskosten absetzbar. Gegen diese Regelung hat sich der Bund der Steuerzahler zur Wehr gesetzt und ein Musterverfahren auf den Weg gebracht.
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Kann ich mir das Angesparte auch auszahlen lassen anstatt eine Rente zu beziehen?

Eine Auszahlung ist möglich, aber nur teilweise. Das Hauptaugenmerk der staatlichen Förderkriterien liegt bei der lebenslangen Verrentung des angesammelten Kapitals. Denn die Menschen leben immer länger und das soll finanziell abgesichert sein. Um bereits vor Rentenbeginn sicher zu stellen, wem die Rente zugute kommen soll, kann nur die im Vertrag angegebene Person die Rentenzahlungen erhalten.
Deswegen dürfen die Rentenleistungen auch nur bedingt vererbt und nicht veräußert, kapitalisiert (ausbezahlt), beliehen oder übertragen werden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das geförderte Kapital nur für die Alterssicherung genutzt werden kann.

Da diese starren Vorschriften eigentlich der individuellen Gestaltung der eigenen Altersvorsorge widersprechen, wurden Kompromisse eingeräumt. So können 30 Prozent des angesammelten Kapitals eines Riestervertrages zu Beginn der Rente auf einen Schlag ausgezahlt werden, diese Auszahlung muss allerdings versteuert werden.

Was ist, wenn der Versicherte noch während der Sparphase stirbt?

Der Riester-Sparer kann das Bezugsrecht für den Todesfall vor Rentenbeginn frei wählen. Es ist jedoch zu beachten, dass im Todesfall sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus dem entstandenen Guthaben zurückgezahlt werden müssen.
Doch das kann man umgehen: Stirbt der Partner vor Beginn der Rentenzahlungen, kann der überlebende Ehepartner, sofern er bezugsberechtigt ist, das im Riester-Vertrag vorhandene Kapital inklusive der Zulagen in seinen eigenen Riester-Vertrag überführen. Hat der Hinterbliebene keinen eigenen Riester-Vertrag, dann kann er zu diesem Zweck einen abschließen, auch wenn er nicht förderberechtigt ist.
Ist kein Ehepartner da oder wurde das Bezugsrecht anderweitig bestimmt, wird das vorhandene Kapital an die Erben, bzw. Bezugsberechtigten ausgezahlt. Zulagen und erwirtschaftete Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden.

Muss ich die ausgezahlte Rente wie normales Einkommen versteuern?

Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, sollen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer unterliegen. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten sind im Alter voll zu versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.

Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Bankssparpläne.
Für die Beiträge in eine Riester Rente gibt es steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Kann ich schon während der Sparphase Geld aus meinen Riester-Vertrag entnehmen?

Auch für die, die bereits in einen Riestervertrag investieren, kann sich das neue Wohn-Riester lohnen: Sparer können den kompletten Betrag oder bis zu 75 Prozent aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen, um ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren oder zu entschulden.
Bisher konnte der Riester-Sparer zwischen 10.000 und 50.000 Euro zinslos und unversteuert aus einem Vertrag entnehmen. Er musste allerdings innerhalb von zwei Jahren mit der Rückzahlung beginnen, zum Renteneintritt musste das Sparkonto wieder ausgeglichen sein. Diese Rückzahlung ist künftig nicht mehr nötig. Für bereits laufende Riesterverträge, die vor dem 1.1. 2008 abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung.

Kann ich ohne die Anbieterbescheinigung meines Altersvorsorgevertrages schon meine Steuererklärung abgeben?

Geben Sie die ausgefüllte Anlage AV mit der Einkommensteuererklärung ab auch wenn Sie die Bescheinigung Ihres Anbieters noch nicht erhalten haben.

Sobald Sie die Anbieterbescheinigung bekommen haben, reichen Sie diese nach. Das Finanzamt wird die Einkommensteuerveranlagung erst einmal ohne Berücksichtigung der Altersvorsorgebeträge durchführen, damit der Steuerbescheid möglichst schnell erstellt werden kann. Wenn dem Finanzamt die Anbieterbescheinigung vorliegt, wird es den Bescheid noch einmal überprüfen und ggf. ändern.