Steuern sparen durch Spenden: 20 Prozent des Einkommens als Spende abzugsfähig

Ob Unternehmer oder Angesteller – im vierten Quartal haben die meisten Bürger einen Überblick, welche Einkünfte sie in diesem Jahr erwirtschaften, und welche Summe an das Finanzamt abzuführen ist.

Trotz der aktuellen Lage auf den Finanzmärkten entscheidet sich jetzt sicher der ein oder andere dafür, sich für einen guten Zweck zu engagieren, und damit die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben aufzustocken.

Dass sich die steuerlichen Vorteile bei den Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen, wie die SOS-Kinderdorf-Stiftung, seit 1. Januar 2007 erheblich erhöht haben, ist nur wenigen bekannt; genauso wie die Tatsache, dass das Stiften selbst völlig unkompliziert ist.

20 Prozent des Einkommens ist bei einer Spende abzugsfähig Prinzipiell hat man zwei Möglichkeiten, eine Stiftung zu unterstützen: Erstens über eine Spende.

Damit ist eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie die SOS-Kinderdorf-Stiftung gemeint, die zeitnah ausgegeben werden muss.

Steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähig sind seit 2007 jedes Jahr bis zu maximal 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte (vor 2007: 5 %). Beträge, die über die 20 Prozent hinausgehen, können in den folgenden Jahren jeweils in diesem Rahmen als Sonderausgabe abgezogen werden.

1 Mio EUR sind max. als Zustiftung im Zehnjahreszeitraum abzugsfähig

Die zweite Möglichkeit ist die sogenannte Zustiftung. Hier kann der Steuerpflichtige – zusätzlich zur oben genannten Spende – im Jahr der Zuwendung und den folgenden neun Jahren einen Gesamtbetrag von bis zu einer Million Euro steuerlich geltend machen (vor 2007: 307.000 Euro).

Die Zustiftung kann eine Zuwendung an eine bereits bestehende gemeinnützige Stiftung sein, damit geht der Betrag in das Kapital dieser Stiftung über. Alternativ kann der Betrag genutzt werden, um eine eigene gemeinnützige Treuhand-Stiftung zu gründen.

Wer sich für eine sogenannte unselbstständige Stiftung entscheidet, und dies zum Beispiel unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung gründet, hat den Vorteil, gezielt sein individuelles Projekt fördern zu können, ohne selbst die Stiftungsarbeit und -verwaltung übernehmen zu müssen.

Um die Anlage des Kapitals kümmern sich Finanzexperten, die in Abstimmung mit der SOS-Kinderdorf-Stiftung das Stiftungsvermögen derzeit mehrheitlich in sicheren Renten bzw. rentenähnlichen Anlagen mit gestaffelten Laufzeiten gestreut haben.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Eine Privatperson hat Einkünfte in Höhe von 40.000 Euro jährlich.
20 Prozent davon, also 8.000 Euro, sind pro Jahr als Spende steuerlich abzugsfähig.

Zusätzlich kann, einmalig im Zehnjahreszeitraum, eine Million Euro als Zustiftung in den Vermögensstock einer Stiftung geltend gemacht werden. Im Zehnjahreszeitraum entspricht der Sonderausgabenabzug in diesem Fall also 1,08 Millionen Euro (10 x 8.000 Euro + 1 Mio. Euro).

Zuwendung an SOS-Kinderdorf-Stiftung unterstützt SOS-Kinderdorf-Arbeit

Ob aus steuerlichen Gründen oder aus dem Wunsch heraus, anderen etwas Gutes zu tun – wer sich für die Zuwendung an die SOS-Kinderdorf-Stiftung entscheidet, wird im Vorfeld ausführlich beraten, wie sein Geld am besten eingesetzt bzw. wie die eigenen Vorstellungen am besten umgesetzt werden können.

Die persönlichen Wünsche entscheiden, ob es um allgemeines Zustiften geht, das unter anderem auch durch Nachlassregelung erfolgt, oder ob die Gründung einer Treuhandstiftung dem Beweggrund besser entspricht.

Bei der SOS-Kinderdorf-Stiftung kann jeder persönliche Wunsch innerhalb der SOS-Kinderdorf-Arbeit realisiert werden.

Das heißt, die Mittel des Stiftungskapitals kommen den benachteiligten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie den Menschen mit Behinderungen zugute, die in den SOS-Kinderdorf-Einrichtungen betreut werden, je nachdem, was einem ganz besonders am Herzen liegt.

Pressemitteilung der SOS-Kinderdorf-Stiftung

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