Schlagwort: Bezugsrecht

Was ist, wenn der Versicherte noch während der Sparphase stirbt?

Der Riester-Sparer kann das Bezugsrecht für den Todesfall vor Rentenbeginn frei wählen. Es ist jedoch zu beachten, dass im Todesfall sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus dem entstandenen Guthaben zurückgezahlt werden müssen.
Doch das kann man umgehen: Stirbt der Partner vor Beginn der Rentenzahlungen, kann der überlebende Ehepartner, sofern er bezugsberechtigt ist, das im Riester-Vertrag vorhandene Kapital inklusive der Zulagen in seinen eigenen Riester-Vertrag überführen. Hat der Hinterbliebene keinen eigenen Riester-Vertrag, dann kann er zu diesem Zweck einen abschließen, auch wenn er nicht förderberechtigt ist.
Ist kein Ehepartner da oder wurde das Bezugsrecht anderweitig bestimmt, wird das vorhandene Kapital an die Erben, bzw. Bezugsberechtigten ausgezahlt. Zulagen und erwirtschaftete Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden.

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist das Recht der bisherigen Aktionäre einer Unternehmens, bei einer Kapitalerhöhung eine bestimmte Anzahl der neuausgegebenen jungen Aktien zu beziehen, um ihren Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft konstant zu halten. Das ^Bezugsverhältnis^ entspricht daher dem Anteil des Anlegers am bisherigen Grundkapital. Bezugsrechte können wahrgenommen oder an der Börse verkauft werden.