Informationen zur Abgeltungssteuer

Ein Gespenst geht um in deutschen Landen – die Abgeltungsteuer. Die neue Steuer kommt am 1. Januar 2009 und versetzt schon jetzt so manchen Sparer und Wertpapiersammler in helle Aufregung; meistens allerdings ohne Grund. ARAG Experten nennen die Fakten:

– Mit Einführung der Abgeltungsteuer entfällt die Zinsabschlagssteuer; es werden dann alle Kapitalerträge (Zinsen, Kursgewinne, Spekulationsgewinne, Dividenden, Währungsgewinne) mit 25 Prozent besteuert.

Mit Solidaritätszuschlag werden 26,375 Prozent und mit Kirchensteuer 27,85 Prozent direkt vom Fiskus einbehalten.

Bisher hat die Bank bei Zinserträgen einen Steuerabschlag von meist über 30 Prozent einbehalten; mit Festsetzung des Steuerbescheids hat dann das Finanzamt die individuelle Zinsabschlagssteuer eingezogen.

– Für Aktien und Aktienfonds, die vor 2009 angeschafft wurden, gilt: Die Kursgewinne sind weiter steuerfrei, wenn Anleger die Papiere länger als ein Jahr gehalten haben. Wer also die Absicht hat Aktien zu erwerben, sollte dies gegebenenfalls noch vor dem Ende des Jahres tun, raten ARAG Experten.

– Die Spekulationsfrist für Wertpapiere entfällt. Beim Verkauf von ab 01.01.2009 erworbenen Wertpapieren werden immer 25 Prozent plus Soli und Kirchensteuer auf die Gewinne fällig.

Für Immobilien gilt nach wie vor eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Für Gold, Antiquitäten und Kunst gilt die alte Spekulationsfrist von einem Jahr.

– Bislang müssen die Kursgewinne auf Garantiezertifikate und Zerobonds mit dem vollen Einkommensteuersatz versteuert werden. Künftig werden sie nur mit der Abgeltungsteuer belegt, auch wenn sie vor dem Jahr 2009 gekauft worden sind.

– Der Sparerfreibetrag heißt ab 2009 Sparerpauschbetrag. Die Höhe bleibt gleich, nämlich 801 Euro (750 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschale) bzw. 1.602 Euro für Ehepaare.

Was sich ändert: Der neue Sparerpauschbetrag gilt nicht nur für Zinseinkünfte und Dividenden, sondern auch für andere Kapitalerträge, beispielsweise für Kursgewinne.

Damit die Bank von Einkünften, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen, erst gar keine Steuern ans Finanzamt abführt, muss laut ARAG Experten bei der Bank ein Freistellungsauftrag beantragt werden.

– Bei Dividenden entfällt das Halbeinkünfteverfahren. Stattdessen zahlen Anleger auf Ausschüttungen, die dem Anleger ab dem 01.01.2009 zufließen 25 Prozent (zzgl. Soli/Kirchensteuer). Das gilt übrigens auch für Aktien, die Anleger schon vor 2009 gekauft haben.

– Auf Kapitalerträge aus dem Ausland wird laut ARAG Experten ebenfalls ab 2009 die Abgeltungsteuer fällig. Wer im Ausland Bankkunde ist, muss die Erträge in seiner Steuererklärung selbst angeben, weil im Ausland die Abgeltungsteuer nicht einbehalten wird.

Pressemitteilung der ARAG Versicherung

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