Der Riester-Sparer kann das Bezugsrecht für den Todesfall vor Rentenbeginn frei wählen. Es ist jedoch zu beachten, dass im Todesfall sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus dem entstandenen Guthaben zurückgezahlt werden müssen.
Doch das kann man umgehen: Stirbt der Partner vor Beginn der Rentenzahlungen, kann der überlebende Ehepartner, sofern er bezugsberechtigt ist, das im Riester-Vertrag vorhandene Kapital inklusive der Zulagen in seinen eigenen Riester-Vertrag überführen. Hat der Hinterbliebene keinen eigenen Riester-Vertrag, dann kann er zu diesem Zweck einen abschließen, auch wenn er nicht förderberechtigt ist.
Ist kein Ehepartner da oder wurde das Bezugsrecht anderweitig bestimmt, wird das vorhandene Kapital an die Erben, bzw. Bezugsberechtigten ausgezahlt. Zulagen und erwirtschaftete Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden.
Schlagwort: Recht
Was ist, wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zu den Förderberechtigten gehört?
Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere die Förderung sichern.
Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Sie sind dann mittelbar förderberechtigt.
Mietwohnung: Kein Schadenersatz für alte Einrichtung
Ein Mieter muss in der Regel beim Auszug die Ausstattung einer Wohnung, also beispielsweise ursprüngliche Einrichtungsbestandteile, wieder seinem Vermieter überlassen. „Entfernt der Mieter diese eigenmächtig, so kann er unter Umständen schadenersatzpflichtig werden“, sagt Marcus Zachmann von der Quelle Bausparkasse.
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Steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten
Am 11. September 2008, um 9.15 Uhr, findet vor dem Bundesfinanzhof in München unter dem Aktenzeichen Az: VI R 13/06 die mündliche Verhandlung zur steuerfreien Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten statt.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Verwalterhonorar für Bescheinigungen rechtens
Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerker sind im Sinne des Paragraf 35a Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerlich absetzbar.
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Mieter müssen Modernisierungen und Instandsetzungen dulden
Vermieter können ihre Häuser auch dann modernisieren, wenn der Mieter nicht damit einverstanden ist. Der Gesetzgeber nennt dies "Duldungspflicht" des Mieters bei Erhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten.
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Tipps zum Thema Miete: Fehler bei Kündigung und Räumungsklage vermeiden
Immer wieder sehen sich Vermieter damit konfrontiert, dass Mieter ihren Mietzahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen oder diese ganz einstellen. Dauernde unpünktliche Mietzahlungen können jedoch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Kündigungsgrund darstellen.
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Auch Schwarzarbeiter müssen für begangenen Pfusch haften
Ob der Bekannte von einem Freund, der eine eigene Schreinerei hat oder der Elektriker von nebenan, der sich am Wochenende gern etwas dazu verdient – Schwarzarbeiter verursachen häufig Freud wegen des geringeren Preises aber eben so oft auch Leid, weil irgendetwas schief gegangen ist.
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Nachbarschaftsstreit: Kein Schmerzensgeld für Beleidigung
Selbst wenn ein Nachbarschaftsstreit eskaliert, gibt es nicht unbedingt Schmerzensgeld für Beleidigungen. Dies entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Landgericht Coburg (Az.: 33 S 60/07).
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Neues Musterverfahren zum häuslichen Arbeitszimmer
Mit diesem neuen Musterverfahren richtet sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) gegen die Neuregelung zur Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
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