Schlagwort: Recht

Was ist, wenn der Versicherte noch während der Sparphase stirbt?

Der Riester-Sparer kann das Bezugsrecht für den Todesfall vor Rentenbeginn frei wählen. Es ist jedoch zu beachten, dass im Todesfall sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus dem entstandenen Guthaben zurückgezahlt werden müssen.
Doch das kann man umgehen: Stirbt der Partner vor Beginn der Rentenzahlungen, kann der überlebende Ehepartner, sofern er bezugsberechtigt ist, das im Riester-Vertrag vorhandene Kapital inklusive der Zulagen in seinen eigenen Riester-Vertrag überführen. Hat der Hinterbliebene keinen eigenen Riester-Vertrag, dann kann er zu diesem Zweck einen abschließen, auch wenn er nicht förderberechtigt ist.
Ist kein Ehepartner da oder wurde das Bezugsrecht anderweitig bestimmt, wird das vorhandene Kapital an die Erben, bzw. Bezugsberechtigten ausgezahlt. Zulagen und erwirtschaftete Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden.

Was ist, wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zu den Förderberechtigten gehört?

Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere die Förderung sichern.
Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Sie sind dann mittelbar förderberechtigt.

Tipps zum Thema Miete: Fehler bei Kündigung und Räumungsklage vermeiden

Immer wieder sehen sich Vermieter damit konfrontiert, dass Mieter ihren Mietzahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen oder diese ganz einstellen. Dauernde unpünktliche Mietzahlungen können jedoch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Kündigungsgrund darstellen.
Weiterlesen »