Während Kindern ein Ausflug ins Schwimmbad viel Spaà macht, bereitet er ihren erwachsenen Begleitern oft einige Sorgen: Denn wer haftet, wenn einem übermütigen Minderjährigen etwas passiert?
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Schlagwort: Haftung
KfW-StartGeld: Neues Förderprogramm mit attraktiven Konditionen
Für Gründer und junge Unternehmen startet zum Jahresbeginn ein neues Förderprogramm mit attraktiven Konditionen. Mit dem „KfW-StartGeld“ fördert die KfW Mittelstandsbank ab 1. Januar 2008 Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt tätig sind und deren Fremdfinanzierungsbedarf nicht mehr als 50.000 EUR beträgt.
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Verkürzte Wartezeit: NRV 2007 Plus-Tarif
Seit dem 01.10.2007 bietet die NRV mit ihrem neuen Tarif NRV 2007 Plus wesentliche Produktverbesserungen an. Das Highlight: Verkürzung der Wartezeit auf zwei Monate.
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Rutschen Sie nicht aus!
BGV-Tipp: „Rechtzeitig Räumen und Streuen“. Ein jeder kehre vor seiner eigenen Tür! In Sachen Winterdienst stimmt diese Weisheit allerdings nur eingeschränkt. Denn wer, wann, wo und wie Schnee und Glatteis beseitigen muss, ist klar geregelt.
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Betriebliche Altersvorsorge: Auf Nummer sicher geht die Hannoversche Leben
Seit 2002 gibt es für Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Für den Arbeitgeber ist dies nicht unproblematisch, da er für die Wahrung der vermögensrechtlichen Interessen seiner Arbeitnehmer haftet.
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Verschicken Sie Weihnachtspakte ins Ausland?
Wer 2007 Weihnachtsgeschenke ins Ausland verschicken möchte, die rechtzeitig zum Fest beim Empfänger ankommen sollen, muss sich sputen:
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Badenia kommt Kunden mit Vergleichsangeboten entgegen
Badenia: Erleichterte Vergleiche und Erledigung BGH-Verfahren. Die Deutsche Bausparkasse Badenia kommt Kunden, die mit ihren über die Firma „Heinen & Biege“ erworbenen Immobilienanlagen unzufrieden sind, mit Vergleichsangeboten
entgegen.
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Ratgeber der Verbraucherzentrale hilft bei Einkaufsärger
Kaufverträge sind mit Abstand die häufigsten Rechtsgeschäfte. Fast täglich schlieÃen wir einen oder mehrere solcher Verträge ab – oft sogar ohne lange darüber nachzudenken.
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Haftung
Bei Schäden durch Mißbrauch ist der Kunde begrenzt haftbar bzw. haftet mit einem Maximalbetrag (meistens 100 Mark) bis zum Eingang der Verlustmeldung. Danach auftretende Schäden trägt die Kartengesellschaft.
Einige Anbieter lassen allerdings den Kunden bei grob fahrlässigem Umgang mit der Karte unbegrenzt haften, z.B. wenn Geld am Automaten abgehoben wird und man annehmen kann, daß die PIN-Nummer zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde.
Einige Fotokarten-Anbieter verzichten unter Hinweis auf die erhöhte Sicherheit auf jegliche Haftung; auch bei mehreren Gold- und Premiumkarten fallen die 100 Mark nicht an.