Betriebliche Altersvorsorge: Auf Nummer sicher geht die Hannoversche Leben

Seit 2002 gibt es für Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Für den Arbeitgeber ist dies nicht unproblematisch, da er für die Wahrung der vermögensrechtlichen Interessen seiner Arbeitnehmer haftet.

Dies kann schon bei der Auswahl des falschen Angebots kostspielig werden. Besonders wichtig in punkto Haftungssicherheit ist die Verwendung ungezillmerter, d.h. provisionsfreier Tarife.

Die Provisionen zahlen nämlich die Mitarbeiter durch ihre Beiträge. Unter Umständen muss ein Arbeitgeber bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitarbeiters etwaige entstandene Fehlbeträge ausgleichen.

Auf Nummer sicher geht die Hannoversche Leben. Die Entgeltumwandlung für die Angestellten hat sich der Direktversicherer als erster Arbeitgeber in Deutschland durch den TÜV SÜD zertifizieren lassen.

Bei der Zertifizierung stehen insbesondere die Produktqualität, die Umsetzung sowie die Information und Beratung im Mittelpunkt.

Da die Hannoversche Leben auch Anbieter von ungezillmerten bAV-Lösungen ist, profitieren ihre Firmenkunden davon mehrfach:

Das Angebot zur Entgeltumwandlung des hannoverschen Traditionsunternehmens ist rechtssicher und die Unternehmen sparen Kosten durch die Partizipation an einem erprobten System.

Bei Bedarf wird auch eine Zertifizierung durch den TÜV SÜD vermittelt. Durch „Brief und Siegel“ steigt die Attraktivität und somit auch die Beteiligung der Mitarbeiter an der Entgeltumwandlung.

Die Berater der Hannoverschen Leben begleiten die Umsetzung des Prozesses im jeweiligen Unternehmen und betreuen danach auf Wunsch auch die Mitarbeiter vor Ort.

Der Arbeitgeber verfügt damit über ein hochwertiges Angebot zur Entgeltumwandlung mit TÜV-geprüfter Sicherheit.

Die Entgeltumwandlung ist eine steuerbegünstigte Form der Altersvorsorge für jeden Arbeitnehmer.

Während der Einzahlung sind die Beiträge über die gesamte Laufzeit steuerfrei. Vom Bruttogehalt oder den vermögenswirksamen Leistungen können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2007: jährlich 2.520 Euro) eingezahlt werden.

Übrigens: Die Beiträge sind nicht nur steuerbefreit, sondern auch sozialversicherungsfrei und Hartz-IV-sicher.

Pressemitteilung der Hannoverschen Leben

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