Badenia kommt Kunden mit Vergleichsangeboten entgegen

Badenia: Erleichterte Vergleiche und Erledigung BGH-Verfahren. Die Deutsche Bausparkasse Badenia kommt Kunden, die mit ihren über die Firma „Heinen & Biege“ erworbenen Immobilienanlagen unzufrieden sind, mit Vergleichsangeboten
entgegen.

Dies erfolgt trotz einer weiterhin für die Badenia günstigen Rechtsprechung: Schon bisher hat die Bausparkasse diesen Käufern von Anlegerimmobilien, deren Einkommen nicht für die vollständige Darlehensrate ausreicht, einen Vergleich angeboten.

Darüber hinaus wird die Badenia jetzt solche Kunden, die aus ihrem Einkommen die Tilgung nicht leisten können, aus dem Darlehen entlassen, ohne nach weiterem Ersparten zu fragen und eine Abschlusszahlung zu fordern.

Dietrich Schroeder, Vorstandsvorsitzender der Badenia: „Wir wollen diesen Kunden die Chance zu einem Schlussstrich und einem finanziellen Neubeginn geben.“

Außerdem geht die Badenia bei einzelnen Objekten mit Vergleichsangeboten auf Kunden zu. So hat sie allen Kunden in einer Wohnanlage in Schwelm weit reichende Vergleiche angeboten, um das Objekt besser verwerten zu können.

In diesem Zuge hat die Badenia das Verfahren vor dem OLG Karlsruhe, das zuletzt am 20. März 2007 vor dem BGH verhandelt worden war, durch eine einseitige Erklärung beendet.

Dietrich Schroeder: „Die für uns wichtige Rechtsfrage hat der BGH im März geklärt: Der Mietpoolbeitritt im Zusammenhang mit der Kreditgewährung führt nicht zu einer Haftung der Bank. Die weitere Fortsetzung des Verfahrens ist für uns nicht mehr von Interesse. Daher haben wir es unter dem Gebot kaufmännischer Vernunft im Kontext der Vergleichsaktion abgeschlossen.“

Der BGH hat eine Reihe von vorinstanzlichen Urteilen rechtskräftig werden lassen, in denen Ansprüche gegen die Badenia abgelehnt worden waren, zuletzt durch Beschlüsse vom 25. September und 23. Oktober 2007*.

Die Kunden hatten behauptet, beim Erwerb der Immobilie durch Vertriebe über Mietpoolausschüttungen getäuscht worden zu sein, wofür sie die Bausparkasse haftbar machen wollten.

Eine Reihe der Entscheidungen lassen darüber hinaus den Rückschluss zu, dass eine Vielzahl der gegen die Bausparkasse gerichteten Klagen, entgegen der Auffassung vieler Anwälte und des Oberlandesgerichts Karlsruhe, überdies verjährt sein werden.

Pressemitteilung der Badenia

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