Schlagwort: Haftpflichtversicherung

Bausumme

Wer ein Haus baut, umbaut oder etwas anbaut, tritt rechtlich in die Position eines Bauherren. Gleichzeitig haftet er auch neben der ausführenden Firma und dem Architekten. Hierzu kann der Bauherr entweder eine spezielle Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen. Es ist aber auch möglich, die private Haftpflicht durch eine Deckungserweiterung an das Bauherren-Risiko anzupassen. Hierzu muss allerdings eine bestimmte Bausumme angegeben werden, bis zu dieser Höhe sind dann Bauschäden über die Private Haftpflicht abgedeckt. Die Bausumme ist die vorab veranschlagte Summe, die das Bauvorhaben kosten wird.

Mit Haftpflichtversicherung abgesichert in den Kindergeburtstag

Kindergeburtstage sind aufregend für Kinder und Eltern, vor allem, wenn etwas kaputt geht oder ein Kind verletzt wird. Nicht allen Erwachsenen ist bewusst, dass die Gasteltern automatisch mit der Geburtstagseinladung die Aufsichtspflicht für die kleinen Gäste übernehmen und damit für potentielle Schäden während der Feier haften.
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Wichtig für Eigentümer: Versicherungen rund ums Haus

Wichtig für Eigentümer: Versicherungen rund ums Haus Der Sommer ist vorbei. Vorbei ist auch das Leben auf der Straße und in den Biergärten: In der kühleren Jahreszeit machen wir es uns wieder zu Hause gemütlich. Wer im eigenen Haus lebt, kann sich besonders glücklich schätzen. Damit das so bleibt, sollte auch die Immobilie gut versichert sein. Lesen Sie hier, welche Versicherungen Sie als Hausbesitzer haben sollten.

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Bauherren sollten spezielle Haftpflichtversicherung abschließen

44 Prozent der Bundesbürger können sich laut einer aktuellen Forsa-Umfrage trotz der schwierigen Konjunkturlage vorstellen, ein Eigenheim zu bauen. „Doch der Weg in die eigenen vier Wände kann ganz schön holprig sein, besonders wenn er nicht gut geplant ist“, sagt Sandra Detering von TÜV Rheinland, die Hausbesitzer in spe während der Bauphase auch bei rechtlichen Fragen berät.
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Sach- und Haftpflichtversicherungen schützen Gastronomiebetriebe vor finanziellen Folgen

Ein scheinbar harmloser Funke kann schnell zu einem zerstörerischen Brand werden – und ein ganzes Feuerwerk an existenz-gefährdenden Folgen nach sich ziehen: ein Albtraum für jeden Gastronomen oder Hotelier. Dabei kann nicht nur der Verlust von Sachwerten zum Ruin führen.
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Bauherren sollten gut versichert sein

Schilder mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ weisen auf die erhöhten Unfallgefahren bei Neubauten hin. Wenn aber doch „Unbefugte“ oder gar willkommene Besucher zu Schaden kommen? Wenn Folgekosten durch Unwetter oder Diebstahl entstehen?
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Absolute Ausschlüsse

Gefahren, die von einer Versicherung auf keinen Fall übernommen werden, nennt man absolute Ausschlüsse. Dies können in der Haftpflichtversicherung beispielsweise sein: Vorsatz oder Ansprüche der mitversicherten Angehörigen gegen den Versicherungsnehmer. Diese bleiben immer unversichert. Relative Ausschlüsse hingegen können explizit in den Vertragsbedingungen geregelt werden.

Sommerzeit – Einbruchszeit: Richtig versichert für den Fall der Fälle

Der Sommer ist da, die Urlaubszeit hat begonnen. Viele Bundesbürger machen sich auf den Weg in die Ferien und lassen Wohnung oder Eigenheim unbeaufsichtigt zurück. Die sommerliche Reisezeit ist die perfekte Jahreszeit für Einbrecher.

Das gewaltsame Eindringen in Wohnräume ist Einbruchdiebstahl, welcher in der Hausratversicherung abgedeckt ist. Der Unterschied zu einfachem Diebstahl liegt in der sichtbaren Beschädigung von Haus- oder Terrassentüren sowie Fenstern. Nur wer ein gewaltsames Eindringen in Wohnräume und eine ausreichende Sicherung der Wohnungseingänge nachweisen kann, genießt als Einbruchsopfer Versicherungsschutz (OLG Köln, Az. 9 U 87/04).

Bevor Bewohner allerdings von Einbrechern heimgesucht werden könnten, ist es wichtig, Wertgegenstände in einer Liste zu erfassen und möglichst fotografisch festzuhalten. Nachdem gewaltsam in Wohnräume eingedrungen und persönliche Gegenstände entwendet wurden, wird von der Hausratversicherung eine Stehlgutliste eingefordert. Laut Leander Bretschger vom Verbraucherratgeber www.forium.de ist die Liste unverzüglich auszufüllen:“Der Versicherungsnehmer muss alle fehlenden Gegenstände auf der Stehlgutliste vermerken und sie rasch der Polizei sowie der Hausratversicherung übergeben.“

Doch nicht nur zu Hause, auch im Urlaub können Reisende Opfer von Einbruchsdiebstählen werden. Hausratversicherungen, die in Deutschland abgeschlossen wurden, gelten dabei auch für Einbrüche in Hotelzimmer oder Ferienwohnungen und -häusern.

Bei Einbrüchen in Mietwagen im Urlaubsland benötigen Touristen neben der Hausratversicherung weiteren Versicherungsschutz. Der Autofahrer benötigt eine Vollkaskoversicherung, die Schäden durch Einbruchdiebstahl abdeckt. Da sich der Gerichtsstand in dem Land befindet, in dem das Auto angemietet wird, ist es empfehlenswert, sich für einen deutschen Anbieter zu entscheiden.

Auch der Diebstahl des Gepäcks aus dem Fahrzeug ist unter bestimmten Umständen versichert: Wenn der Einbruch in das Auto in einem Parkhaus geschieht, zahlt die Hausratversicherung den Schaden für gestohlenes Gepäck. Parkt der Reisende allerdings auf einem öffentlichen Parkplatz oder an einer Straße, zahlt die Hausratversicherung nur dann, wenn Einbruchdiebstahl ausdrücklich mitversichert ist.

Pressekontakt:
Torsten Elsner
Tel.: (030) 42 02 46 50
Fax: (030) 42 02 46 55
Mail: Torsten.Elsner@forium.de

Richtig versichert in die Ausbildung starten

Versicherungsschutz während der Ausbildung Für viele junge Menschen beginnt nach der Schule der Ernst des Lebens. Wer einen Ausbildungsplatz findet und auch noch umziehen muss, vergisst vor lauter Stress vielleicht, sich um die nötigen Versicherungen zu kümmern. Doch in einer praktischen Ausbildung ist man mit dem ersten eigenen Einkommen in vielen Bereichen nicht mehr über die Eltern versichert.

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