Gefahren, die von einer Versicherung auf keinen Fall übernommen werden, nennt man absolute Ausschlüsse. Dies können in der Haftpflichtversicherung beispielsweise sein: Vorsatz oder Ansprüche der mitversicherten Angehörigen gegen den Versicherungsnehmer. Diese bleiben immer unversichert. Relative Ausschlüsse hingegen können explizit in den Vertragsbedingungen geregelt werden.