Lexikon Private Haftpflichtversicherungen 13. November 2009 von Andrea Wekenborg Azubi in der Haftpflichtversicherung Ein Auszubildender, der im Rahmen seiner Ausbildung seinen Arbeitgeber schädigt, hat keinen Anspruch aus Leistungen seiner privaten Haftpflichtversicherung, weil er im Interesse des Betriebs tätig ist.