Wer einen Generalschlüssel – etwa für die Schließanlage eines Mehrfamilien-Hauses – verliert, muss mit hohen Kosten rechnen. Als Schutz bieten sich spezielle Haftpflichtversicherungen an.
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Kategorie: Mieten oder Kaufen
Ran ans Haus! Energiesparclub räumt mit Modernisierungsvorurteilen auf
Immobilien sind CO2-Schwergewichte: 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen gehen auf ihr Konto. Das Themenspezial „Modernisierung als Geldanlage“ auf www.energiesparclub.de räumt mit den gängigen Vorurteilen gegenüber Modernisierungen auf und zeigt, wo in den eigenen vier Wänden bares Geld schlummert.
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Baukostenverlust
Hat ein Bauherr Vorauszahlungen geleistet für ein Bauvorhaben, das durch einen Konkurs des Bauunternehmers nicht mehr beendet werden konnte, kann er diesen Baukostenverlust als Werbungskosten bei seinen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Steuer mindernd geltend machen.
Bauabzugsteuer
Ein gewerblicher Bauherr, ein Unternehmer oder ein Vermieter, der eine Bauleistung in Auftrag gibt, muss 15 Prozent der Rechnung nicht an die ausführende Firma zahlen sondern direkt an das Finanzamt. Das Gesetz zur Bauabzugssteuer gilt seit 2002 und soll illegale Beschäftigung im Baugewerbe bekämpfen. Das Finanzamt zieht die Bauabzugssteuer nach Erhalt von den insgeamt durch das Bauunternehmen zu entrichtenden Steuern ab. Der Auftraggeber des Baus haftet für die Zahlung der Bauabzugssteuer. Es gibt allerdings Ausnahmen bezüglich der Steuerpflicht, beispielsweise wenn die ausführende Firma eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorweisen kann oder wenn die Bausumme unterhalb einer gewissen Freigrenze bleibt.
Bausumme
Wer ein Haus baut, umbaut oder etwas anbaut, tritt rechtlich in die Position eines Bauherren. Gleichzeitig haftet er auch neben der ausführenden Firma und dem Architekten. Hierzu kann der Bauherr entweder eine spezielle Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen. Es ist aber auch möglich, die private Haftpflicht durch eine Deckungserweiterung an das Bauherren-Risiko anzupassen. Hierzu muss allerdings eine bestimmte Bausumme angegeben werden, bis zu dieser Höhe sind dann Bauschäden über die Private Haftpflicht abgedeckt. Die Bausumme ist die vorab veranschlagte Summe, die das Bauvorhaben kosten wird.
Bausparen
Eine bequeme und einfache Möglichkeit, an das notwendige Kapital für eine solide Immobilienfinanzierung zu kommen, bietet das Bausparen. Mit überschaubaren Sparbeiträgen und staatlicher Bauförderung schafft man die Grundlage für Wohneigentum. Die Bausparsumme, über die ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, setzt sich zusammen aus
dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen.
Normalerweise wird das Bausparguthaben durch monatliche Zahlungen angespart. Es ist allerdings auch möglich, Sonderzahlungen zu leisten oder das vertragliche Mindestbausparguthaben durch eine Einmalzahlung zu erbringen. Damit erfüllt man umso schneller alle Anforderungen für die Zuteilung des Darlehens.
Bausparkassen zahlen auf das von Ihnen eingezahlte Bausparguthaben einen tariflich festgelegten Zinssatz, der für die gesamte Vertragsdauer festgelegt ist. Dieser Zinssatz ist im Vergleich zu anderen Anlageformen sehr niedrig. Dafür erhält man später auch einen sehr niedrig verzinsten Kredit.
Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer fälschlicherweise vermuten, sobald sie das erforderliche Bausparguthaben angespart haben. Der Zeitpunkt der Zuteilung steht nämlich nach dem Abschluss des Bausparvertrages noch nicht fest. Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt, wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht sind. Diese Bewertungszahl ist von der Spardauer, dem Guthaben, aber auch der Bonität des Bausparers abhängig.
Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Bausparkassen ist es aus diesem Grund auch gesetzlich verboten, einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung zu versprechen oder mit geringen Wartezeiten zu werben.
Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Am Bewertungsstichtag muss das Mindestsparguthaben erreicht sein. Das Mindestsparguthaben beträgt je nach Bausparkasse und Tarif in der Regel zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme. Der Bausparvertrag muss über eine ausreichend hohe Bewertungszahl verfügen. Diese hängt auch von der Bausparkasse und dem jeweiligen Tarif ab
Nach der Mitteilung über die Zuteilung des Bausparvertrages hat der Bausparer innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme). Ansonsten erlischt sein Anspruch auf das Darlehen. Wer auf das Bauspardarlehen verzichtet, erhält in der Regel einen zusätzlichen Bonuszins von der Bausparkasse.
Baufinanzierung
Wichtiger Bestandteil einer Baufinanzierung ist das Eigenkapital. Mindestens 20 Prozent der Baufinanzierung inklusive aller Nebenkosten sollte aus eigenen Mitteln stammen. So bleibt die Schuldenlast überschaubar. Ein hoher Eigenkapitalanteil bringt bei Banken zudem oft bessere Kreditkonditionen.
Neben dem Eigenkapital und einem Hypothekendarlehen sind zur Baufinanzierung oft noch zusätzliche Finanzierungsmittel wie Bausparverträge oder Lebensversicherungen nötig. Ebenso eine Bank, die den gesamten Beleihungswert des geplanten Hauses finanziert.
Deutsche zeigen bei Immobilien Umweltbewusstsein
Umweltbewusstsein liegt in Deutschland klar im Trend – auch was das Thema Immobilien angeht. Die aktuelle Trendstudie des Immobilienvermittlers PlanetHome hat sich differenziert mit der Frage beschäftigt, welche MaÃnahmen die Deutschen rund um das Eigenheim ergreifen würden, um die Umwelt zu schonen.
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Betriebskostennachzahlung darf nicht pauschal ablehnt werden
Eine 57 Jährige aus Dresden lebte mit ihrer damals 16 Jahre alten Tochter von ALG II. Im Sommer 2005 verlangte ihr Vermieter eine Betriebskostennachzahlung von knapp 250 Euro. Die Klägerin beantragte die Übernahme der Kosten durch die ARGE.
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Das Immobilienportal Immowelt.de nennt die drei schlimmsten Mieter-Todsünden
Es gibt ein paar Dinge, die Mieter unbedingt unterlassen sollten, wenn sie Ärger vermeiden wollen. Das Immobilienportal Immowelt.de nennt die drei schlimmsten Mieter-Todsünden. Sündenfall Nummer 1: Mietrückstände
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