Verbraucherzentrale NRW: Schlüsselverlust – Hohe Kosten für Schlossaustausch

Wer einen Generalschlüssel – etwa für die Schließanlage eines Mehrfamilien-Hauses – verliert, muss mit hohen Kosten rechnen. Als Schutz bieten sich spezielle Haftpflichtversicherungen an.

Es ist ein Schock am frühen Morgen: Als Helene Niehaus (Name geändert) das Klassenzimmer aufschließen will, kann sie ihren Schlüsselbund nicht finden. Verzweifelt sucht die Gymnasiallehrerin in ihrer Tasche, doch der Bund mit dem Generalschlüssel bleibt verschwunden. Einige Tage später rücken an der Schule die Sicherheitstechniker an und versehen die Außentüren, das Lehrerzimmer, die Medienräume und die Cafeteria mit neuen Schlössern. 80 Kollegen bekommen neue Schlüssel. Die Kosten der Austausch-Aktion: 14.000 Euro.

Helene Niehaus‘ Schlüssel ist einer von rund 800.000, die jedes Jahr deutschlandweit verloren gehen. Insgesamt entsteht so nach Berechnungen der VdS Schadenverhütung, einer Tochtergesellschaft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Jahr für Jahr ein Schaden von fast 100 Millionen Euro. „Einen großen Teil davon müssen die Betroffenen selbst bezahlen“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Denn viele wissen nicht, „dass es für solch horrenden Schäden spezielle Versicherungspolicen gibt“.

Auf die Hausratversicherung können sie sich nicht verlassen: Sie
kommt nur für den Ersatz des persönlichen Hausschlüssels zum Beispiel nach einem Raub auf, nicht aber für fremde oder dienstliche Schlüssel. Auch Wohnungsschutzbriefe helfen kaum weiter: Ist der Türöffner weg, organisiert und bezahlt die Versicherung bei dieser Police zwar den Schlüsseldienst – allerdings nicht die Kosten für neue Schlösser. Nicht mal die meisten privaten Haftpflichtversicherungen reichen aus: Der Verlust von fremden Schlüsseln ist darin nicht immer mit abgesichert.

„Jeder, der einen Generalschlüssel mit sich herumträgt, sollte daher überprüfen, ob und bis zu welcher Höhe der Verlust in seiner privaten Haftpflicht-Police abgesichert ist“, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Fehlt ein ausreichender Schutz, ist eine zusätzliche Versicherung nötig.

Wer etwa die Schließanlage eines Mehrfamilienhauses oder Bürogebäudes entriegeln kann, sollte eine Police abschließen, die bei einem Verlust mindestens den möglichen Schaden erstattet. Das gleiche gelte, wenn man fremde, private Schlüssel am Bund trägt – etwa weil man gelegentlich in der Nachbarwohnung die Blumen gießt.

Die einfachste Möglichkeit ist, eine bestehende Haftpflichtversicherung um den entsprechenden Schutz aufzustocken. So übernimmt die HUK-Coburg für einen zusätzlichen Beitrag von 15 Euro im Jahr Kosten bei Schlüsselverlusten von bis zu 50.000 Euro – bei 250 Euro Selbstbeteiligung. Die Victoria und Hamburg-Mannheimer Sachversicherung bieten für knapp zehn Euro im Jahr einen Zusatzbaustein an, der Kosten von bis zu 10.000 Euro absichert.

In einigen Haftpflicht-Policen ist der Schutz sogar automatisch enthalten. So etwa in den AXA-Haftpflichtversicherungen „BoxPlus Standard“ (Schlüsselschäden bis 20.000 Euro) und „BoxPlus Extra“ (Schäden bis 30.000 Euro). Diese Erweiterung kostet eine Familie im Jahr zusätzlich rund 18 Euro beziehungsweise 44 Euro pro Jahr. Die Allianz macht es genauso: Sie hat den Schutz vor Schäden von bis zu 30.000 Euro in ihr Paket „Haftpflicht-Optimal“ integriert. Bei beiden Angeboten gibt es keine Selbstbeteiligung.

Wer sich für einen Tarif mit Selbstbeteiligung entscheidet, zahlt zwar geringere Beiträge, muss aber einen Teil der Kosten übernehmen. Weil die Ersparnis relativ gering ist, Schadensfälle aber häufiger vorkommen können, rät Verbraucherschützerin Weidenbach generell zu privaten Haftpflichtversicherungen ohne Selbstbeteiligung.

In jedem Fall sollte schnell reagieren, wer einen Schlüssel vermisst, etwa weil ihm die Handtasche geklaut wurde: Wenn ein Einbrecher damit kurz darauf die Wohnung ausräumt, haftet die Hausratversicherung nicht. „Der Mieter hat in diesem Fall grob fahrlässig gehandelt und ist seiner Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten, nicht nachgekommen“, erklärt Thomas Pfützner von der DEVK.

Lehrerin Helene Niehaus reagierte richtig. Sie informierte sofort den Schulleiter, der die Schlösser austauschen ließ. So hatte die 41-Jährige am Ende Glück im Unglück: Ihre Versicherung übernahm die Kosten der Austausch-Aktion in voller Höhe.

Pressemitteilung VZ NRW

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